„Wie berufsunfähig (wie krank) sind Sie wirklich: Ich verhindere, dass Ihre Versicherung Sie gesünder taxiert als Sie sind!“

Ihre Versicherung stellt die Zahlungen ein?

  • Sind Sie immer noch berufsunfähig?
  • Wie lange wird bezahlt?
  • Wie groß sind die Prüfabstände (Stichwort: Nachprüfungsverfahren)?
  • Womit müssen Sie rechnen? – Ihre Versicherung wird immer wieder in Frage stellen, ob Sie noch berufsunfähig sind.

Angenommen, Sie erhalten schon seit einiger Zeit Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Dann darf der Versicherer jährlich prüfen, ob Sie denn nach wie vor in entsprechendem Maße erkrankt sind.

Dies birgt für Sie Risiken.

Beispiel:

Ihre Beschwerden haben sich etwas gebessert. Sie arbeiten wieder – wenn auch mit einer geringen Wochenstundenzahl. Dann kann der Versicherer einwenden, Sie seien gar nicht mehr so krank und/oder Sie würden ja wieder arbeiten. Er wird dann (konkret) auf Ihre Tätigkeit verweisen und seine Leistungen einstellen.

Auch hier kann ich Ihre Situation rechtlich prüfen, Sie über das weitere Vorgehen beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten – bis hin vor Gericht.

Rechtsanwalt-fuer-Berufsunfaehigkeitsversicherung-Matthias-Neeb