„Versicherungen drücken sich gerne vor ihrer Verpflichtung. Ich weiß, wie Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen!“

Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht?

  • Sie sind berufsunfähig?
  • Wie hoch ist der Grad Ihrer Berufsunfähigkeit?
  • Erfüllen Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit?
  • Gibt es Gründe zur Ablehnung? Formfehler?

Wenn Sie Ihren „Antrag auf Leistungen“ gestellt haben, wird Ihre Versicherung ganz genau Ihre Lebensumstände unter die Lupe nehmen.
Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherer eine Ermächtigung einfordert, um zum Beispiel Ihre Krankenkasse kontaktieren zu können. Von der will er wissen, welche ärztliche Behandlungen Sie in den letzten Jahren durchlaufen haben. Auch können Informationen bei Ihren behandelnden Ärzten eingeholt werden.

Wichtige Hinweise und Verhaltenstipps lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema BU zahlt nicht.

Ablehnungsbegründung: Sie haben falsche Angaben gemacht!

Dabei interessiert ihn zunächst einmal nicht, ob Sie tatsächlich krank genug sind, um Leistungen zu bekommen. Der Versicherer möchte prüfen – und er darf das auch! –, ob Sie in Ihrem „Antrag auf Abschluss des Vertrages“ die Gesundheitsfragen richtig beantwortet haben.

Beispiel:

Sie haben seinerzeit die Frage, ob Sie in den letzten fünf Jahren wegen Rückenschmerzen in Behandlung waren, mit „Nein“ beantwortet. Jetzt stellt sich heraus, dass Sie zwei Jahre zuvor zehn physiotherapeutische Behandlungen wegen Schmerzen an der Lendenwirbelsäule erhalten hatten.
Der Versicherer unterstellt Ihnen falsche Angaben und damit arglistige Täuschung. Er tritt entweder vom Vertrag zurück und erklärt die Kündigung oder aber die Anfechtung des Vertrages. Dies bedeutet: Sie erhalten keine Leistungen, und der Vertrag wird möglicherweise aufgelöst.

Ablehnungsbegründung: Sie sind nicht krank genug!

Oder Ihr Versicherer könnte einfach behaupten: Die Erkrankung, die Sie dazu gezwungen hat, Ihren Beruf aufzugeben, ist nicht schwer genug. Die Versicherer beauftragen Gutachter. Diese Gutachter vertreten dann die Auffassung, Sie seien gar nicht so krank.

Ablehnungsbegründung: Sie simulieren!

Besonders schwer ist es, psychische Erkrankungen nachzuweisen. Hier lehnen die vom Versicherer beauftragten Gutachter oft auch mit der Begründung ab, man simuliere. Oder die Krankheit werde quasi übertrieben, um ungerechtfertigt an eine Rente zu kommen.

Ablehnungsbegründung bei Selbständigen: Sie können umorganisieren!

Selbständige sind doppelt gefordert: Sie müssen nicht nur nachweisen, dass Ihre Erkrankung zu schwer ist, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu können. Sie müssen auch belegen, dass Sie Ihren Betrieb nicht anders organisieren können, um den Bestand Ihres Betriebes zu sichern. Erst dann tritt nämlich die Berufsunfähigkeit ein.

Beispiel für die Begründung der Ablehnung: Es ist zwar richtig, dass Sie Ihren früheren Beruf als selbstständiger Handwerker nicht mehr wie früher ausüben können. Aber Sie hätten ja die Organisation Ihres Betriebes umgestellt. Jetzt funktioniere es ja immer noch ganz gut. Deswegen bräuchte der Versicherer nicht zu zahlen.

Für all diese Ablehnungsgründe gilt: Der Gesetzgeber hat ganz genaue Voraussetzungen geschaffen, wann der Versicherer in welchem Fall welche Maßnahmen ergreifen darf.
Was immer Ihnen Ihr Versicherer vorwirft: Ich kann Ihre Situation rechtlich prüfen, Sie über das weitere Vorgehen beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten – bis hin vor Gericht.

Rechtsanwalt-fuer-Berufsunfaehigkeitsversicherung-Matthias-Neeb