Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen: Wir klären auf!
Nicht mehr in dem erlernten oder ausgeübten Beruf arbeiten zu können, kann nicht nur zur Einschränkung für das eigene Leben werden, sondern hat auch große finanzielle Auswirkungen.
So ist eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen ein großes Risiko, da diese im Vergleich zu Arbeitnehmern im Berufsleben weniger abgesichert sind.

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Neben den finanziellen Folgen kann eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen einschneidende Konsequenzen für die eigene Lebensgestaltung haben.
Umso wichtiger, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und vorzusorgen, bevor eine solche Berufsunfähigkeit eintritt.
Eine einfache Möglichkeit ist dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sogenannte BU.
Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit und was ist von einer BU-Versicherung umfasst? In diesem Artikel klären wir auf.
Übersicht:
1.Berufsunfähig, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig: Was ist der Unterschied?
Berufsunfähig ist jemand, wenn er seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Gerade für Selbstständige und Freiberufler kann eine Berufsunfähigkeit schnell zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden. Umso wichtiger ist eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, die im Ernstfall eine monatliche Rente absichert.
Daneben gibt es weitere Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, die häufig verwechselt werden. Trotz gewisser Überschneidungen bestehen wichtige Unterschiede:
- Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend wegen Krankheit, Unfall oder anderer Erkrankungen nicht mehr nachgehen kann. Eine Genesung ist dabei grundsätzlich zu erwarten. Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall zunächst Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Für Selbstständige und Freiberufler kann eine längere Arbeitsunfähigkeit dagegen schnell zu erheblichen finanziellen Problemen führen, da häufig keine ausreichende Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung besteht.
Achtung: Besteht in der BU Versicherung eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, kann unter Umständen bereits eine BU Rente oder Berufsunfähigkeitsrente beansprucht werden.
- Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung liegt dagegen vor, wenn dauerhaft keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall kommt grundsätzlich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Die Voraussetzungen für Leistungen sind jedoch hoch und die monatliche Rente reicht in vielen Fällen nicht aus, um das bisherige Einkommen oder den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet daher insbesondere für Selbstständige und Freiberufler eine wichtige Absicherung. Anders als die Erwerbsminderungsrente knüpft die Berufsunfähigkeit an den zuletzt konkret ausgeübten Beruf an. Entscheidend ist also, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch ausgeführt werden kann.
Gerade bei körperlichen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen oder nach einem Unfall zeigt sich, wie sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sein kann. Bei der Wahl der passenden Versicherung sollten Betroffene insbesondere auf faire Klauseln, Leistungen im Leistungsfall und den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung achten.
2. Wann gelten Selbstständige als berufsunfähig?
Selbstständige sind berufsunfähig, wenn sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, weil sie infolge von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall dazu nicht mehr in der Lage sind.
Bei einer Berufsunfähigkeit sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zu zahlen, bis die Berufsunfähigkeit überwunden ist oder der Versicherungsschutz endet.
Auch eine psychische Erkrankung wie Depressionen oder ein Burnout (als Sammelbegriff) kann zu Berufsunfähigkeit führen. Auch bei einem altersbedingten Kräfteverfall, also wenn Menschen körperlich oder geistig nicht mehr belastbar sind, kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen.
Wichtig: Die gesundheitliche Einschränkung oder der Verfall beziehen sich konkret auf den ausgeübten Beruf des Selbstständigen, nicht auf die gesamte Erwerbstätigkeit. Das bedeutet konkret: Berufsunfähig ist, wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, auch wenn er andere Berufe (zum Beispiel in einer anderen Branche) durchaus noch ausüben könnte. Dies gilt aber nur, wenn nicht die sog. abstrakte Verweisung vereinbart ist.
Für eine Berufsunfähigkeit gibt es 2 Voraussetzungen:
- Die berufliche Einschränkung oder der Ausfall muss mindestens 50 % betragen
- Die Ausübung des Berufs ist länger als 6 Monate (meistens, es gibt auch Verträge mit anderen Zeitspannen) nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Wer als Berufsunfähiger keine Versicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel auf sich allein gestellt. Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind zwei verschiedene Dinge!
Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für private Versicherungsunternehmen teuer, weshalb sie nicht jeden Versicherungsnehmer annehmen. Bestehen Vorerkrankungen, kann es daher schwierig sein, eine passende Versicherung zu finden. Umso wichtiger ist es, sich frühestmöglich um eine BU zu kümmern, im besten Fall bereits beim Einstieg in das Berufsleben.
3. Können Selbstständige eine BU abschließen?
Auch Selbstständige und Freiberufler können – genau wie Angestellte – eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige abschließen, um sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.
Gerade für Nicht-Angestellte ist es wichtig, sich finanziell abzusichern, da es bereits bei jeder Krankheit zu einem Zahlungsausfall kommen kann, der nicht abgedeckt ist. Der Grund: Selbstständige sind meist nicht von der Erwerbsminderungsrente erfasst, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Kosten für eine BU können dabei sehr unterschiedlich ausfallen und hängen neben dem jeweiligen Versicherungsunternehmen von vielen weiteren Faktoren ab. Zum Beispiel:
- Alter
- Gesundheitszustand
- Risiken des ausgeübten Berufes
- Raucherstatus
- Vertragslaufzeit und
- Höhe der auszuzahlenden Rente im Versicherungsfall
Beim Antrag auf eine BU werden daher viele verschiedene Informationen abgefragt, so etwa die Krankheitsgeschichte der letzten Jahre. Danach entscheiden die Versicherer, ob sie eine Person als Versicherungsnehmer aufnehmen – oder nicht.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige unter Umständen auch eine Arbeitskraftsicherung wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung interessant.
Tipp: Achten Sie darauf, die BU möglichst früh in Ihrem Berufsleben abzuschließen und eine Vertragslaufzeit bis zum Renteneintrittsalter zu wählen. Denn durch einen frühen Abschluss sind nicht nur die Kosten niedriger, sollte der Vertrag während einer Berufsunfähigkeit enden, verlieren Sie automatisch den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.
4. Wann zahlt eine BU – und wann nicht?
Grundsätzlich zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Unfall oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist eine gute Absicherung besonders wichtig, da häufig kein ausreichender Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung oder die Deutschen Rentenversicherung besteht.
Die BU für Selbstständige soll dabei helfen, Einkommenseinbußen und finanzielle Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit abzufangen. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise BU Rente richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Besonders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige enthalten viele Verträge besondere Klauseln oder Sonderregelungen. Versicherer prüfen häufig sehr genau, ob trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung weiterhin gearbeitet werden kann.
Wichtige Punkte sind dabei unter anderem:
- mögliche Umorganisation des Betriebs
- Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiter oder Angestellte
- konkrete Verweisungsklauseln
- Regelungen zur abstrakten Verweisung
- wirtschaftliche Zumutbarkeit der Maßnahmen
- tatsächlicher Gesundheitszustand der versicherten Person
- Umorganisation bei Selbstständigen
Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern spielt die sogenannte Umorganisationsklausel eine große Rolle. Versicherer verlangen teilweise, dass Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens umverteilt oder organisatorische Aufgaben übernommen werden.
Beispiel:
Ein selbstständiger Handwerker kann nach einem Unfall keine körperlichen Arbeiten mehr ausführen. Die Versicherung fordert nun, Büroarbeiten zu übernehmen und Arbeiten an Mitarbeiter zu delegieren. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist, hängt von der Größe des Betriebs, den Kosten und dem Einkommen des Versicherten ab.
Nicht jede Umorganisation ist zulässig. Die Rechtsprechung verlangt, dass:
- der Betrieb nicht grundlegend verändert wird,
- keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen,
- der bisherige berufliche Schwerpunkt erhalten bleibt und
- keine unzumutbaren Einkommensverluste entstehen.
Gerade bei psychischen Erkrankungen, Burnout oder längeren Erkrankungen kommt es häufig zu Streitigkeiten über Leistungen oder die Zahlung der Rente. Betroffene sollten deshalb Atteste und ärztliche Nachweise frühzeitig sichern.
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch eine Kombination mit Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung oder weiteren Formen der Absicherung sinnvoll sein, um finanzielle Lücken im Arbeitsleben zu vermeiden.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sollten insbesondere folgende Faktoren geprüft werden:
- Höhe der monatlichen Rente
- Vertragslaufzeit
- Versicherungsbedingungen
- Gesundheitszustand
- mögliche Verweisungsklauseln
- Leistungen im Leistungsfall
- Schutz bei psychischen Erkrankungen
- Kosten und Beiträge der Versicherung
Nur eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige kann langfristig helfen, den bisherigen Lebensstandard und die Selbstständigkeit zu sichern.
5. Das Umorganisationserfordernis bei Selbstständigen
Eine Besonderheit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist das sogenannte Umorganisationserfordernis beziehungsweise die Umorganisationsklausel. Versicherer prüfen im Leistungsfall häufig, ob der Betrieb so umgestaltet werden kann, dass der Selbstständige trotz Krankheit oder Unfall weiterhin arbeiten kann.
Dabei kann verlangt werden, bestimmte Aufgaben an Angestellte zu übertragen oder organisatorische Tätigkeiten zu übernehmen. Gerade bei der BU für Selbstständige führt dies häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer.
Nicht jede Umorganisation ist jedoch zulässig. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich sinnvoll und für den Versicherten zumutbar sein. Der bisherige Charakter des Unternehmens darf nicht vollständig verändert werden.
Beispiel
Ein selbstständiger Handwerker kann wegen Rückenbeschwerden keine körperlichen Arbeiten mehr verrichten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt nun, Mitarbeiter einzustellen und nur noch Bürotätigkeiten auszuführen. Ob eine solche Umorganisation verlangt werden darf, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Besonders für Freiberufler, kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind die Möglichkeiten einer Umorganisation oft begrenzt. Deshalb sollten Betroffene Entscheidungen des Versicherers genau prüfen lassen.
Achten Sie bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige auf verständliche Klauseln und faire Bedingungen. Gerade Regelungen zur Umorganisation oder zur abstrakten Verweisung können im Leistungsfall entscheidend sein.
6. Checkliste: BU für Selbstständige – darauf sollten Sie achten
Der Versicherungsmarkt ist nicht nur gefüllt mit den verschiedensten Versicherungen, auch deren Bedingungen, Bewertungen und Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Für Versicherungsnehmer ist es daher häufig eine große Herausforderung, die richtige Versicherung zu finden.
Die folgende Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, sondern gibt eine erste Orientierung für Interessierte. Bitte wenden Sie sich im Ernstfall direkt an uns.
Folgende Indizien können Ihnen dabei helfen, eine seriöse und verlässliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige zu finden:
- Der Vertrag gilt weltweit
- Die Rente wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig ist oder war. Andere Definitionen sollten Sie nicht akzeptieren
- Die BU-Rente wird auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt
- Die Rente wird auch dann für mindestens 3 Jahre rückwirkend gezahlt, wenn die Meldung verspätet erfolgt
- Es wird die letzte ausgeübte Tätigkeit geprüft. Wer also Erzieher gelernt hat, aber jetzt als Steuerfachangestellter arbeitet, wird auch als solcher geprüft
- Achten Sie darauf, dass keine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart ist
- Während der Prüfung des Anspruchs kann der Beitrag gestundet werden, denn bei einer Berufsunfähigkeit ist es häufig schwer, den Versicherungsbeitrag aufzubringen – gerade als Selbstständiger
- Der Versicherungsgeber sollte darauf verzichten, den Beitrag anzuheben oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte ohne sein Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat
- War der Anspruch nicht gerechtfertigt, sollte der Versicherer auch darauf verzichten, gewährte Renten zurückzuverlangen
7. Fazit: Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
- Die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar, da häufig kein ausreichender Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung besteht.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige kann im Falle einer Krankheit, psychischer Erkrankungen oder nach einem Unfall eine wichtige monatliche Rente sichern.
- Besonders wichtig sind faire Klauseln, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung und transparente Leistungen im Leistungsfall.
- Die Umorganisationsklausel sollte bei jeder BU für Selbstständige genau geprüft werden, da Versicherer häufig eine Umgestaltung der Tätigkeit verlangen.
- Selbstständige und Freiberufler sollten die Höhe der BU Rente und die Vertragslaufzeit sorgfältig wählen, um den eigenen Lebensstandard langfristig abzusichern.
- Da viele Selbstständige keinen ausreichenden Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oft unverzichtbar.
- Kommt es zu Streitigkeiten mit dem Versicherer über Leistungen oder den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.
8. FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick
1. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit bezieht sich darauf, dass jemand seinen bisherigen Beruf für eine längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Arbeitsunfähigkeit tritt auf, wenn eine Person vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, während Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass dauerhaft keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.
2. Wann gelten Selbstständige als berufsunfähig?
Selbstständige gelten als berufsunfähig, wenn sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die berufliche Einschränkung oder der Ausfall muss dabei mindestens 50 % betragen und eine Ausübung des Berufs für mindestens 6 Monate unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich machen.
3. Können Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?
Ja, Selbstständige können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedingungen und Kosten zu berücksichtigen.
4. Wann zahlt eine BU - und wann nicht?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer ärztlich festgestellt berufsunfähig ist. Es können jedoch spezifische Vertragsbedingungen gelten, die beachtet werden müssen, um Leistungen zu erhalten.
5. Worauf sollten Selbstständige bei der Auswahl einer BU-Versicherung besonders achten?
Selbstständige sollten darauf achten, dass der Vertrag weltweit gilt und die BU-Rente dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig ist oder war. Des Weiteren sollten Selbstständige darauf achten, dass die BU-Rente rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, und dass keine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart ist. Es ist auch wichtig, auf die Prüfung der letzten ausgeübten Tätigkeit zu achten und darauf zu achten, dass der Versicherungsgeber faire Bedingungen bietet, insbesondere im Hinblick auf Vorerkrankungen.
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Sind Sie sich unsicher, welche Vertragsbedingungen gelten oder haben Sie die Vermutung, dass sich Ihr aktueller Versicherer nicht an geltendes Recht hält?
Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch unterstützen wir Sie gerne umfassend.
Rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.
Über den Autor: Matthias Neeb
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