BU zahlt nicht: Hinweise und Verhaltenstipps

Ihre BU zahlt nicht? Die meisten Menschen schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um im Falle einer Berufsunfähigkeit auch vor den finanziellen Folgen abgesichert zu sein.

BU zahlt nicht

Ihre BU zahlt nicht? Ich übernehme Ihren Fall. Rufen Sie mich an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Nachricht an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

Zahlt die Versicherung nicht, obwohl man die Versicherung genau für diesen Fall abgeschlossen hat, ist man meist nicht nur gesundheitlich eingeschränkt, sondern muss auch mit den finanziellen Einbußen durch das ausbleibende Gehalt leben.

Die finanzielle Zukunft ist damit häufig ungewiss.

Doch die Versicherungsgesellschaften versuchen in vielen Fällen die BU-Rente abzulehnen und suchen deshalb nach Fehlern, Versäumnissen des Versicherten oder Gründen, warum ein Versicherter doch nicht berufsunfähig ist. Deshalb sollten Versicherte, deren BU-Leistungen abgelehnt werden, diese Ablehnung nicht ohne weiteres hinnehmen. Es geht nämlich um ihr Geld und ihre zukünftige finanzielle Situation!

Matthias Neeb ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und informiert in diesem Beitrag, warum die BU-Versicherungen nicht zahlen, welche Gefahren für die Versicherungsleistung drohen und wie sich Versicherte wehren können.

Inhalt:

1. Wie prüft BU im Leistungsfall?

Sollte man durch eine Krankheit, eine gesundheitliche Einschränkung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben, kann dies ein Fall für die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sein. Hat man eine solche Versicherung abgeschlossen, muss man den Versicherungsfall bei der Versicherung bekannt geben und die Versicherungsleistung, meist eine monatliche BU-Rente, beantragen.

Fragebogen der Versicherung bei Berufsunfähigkeit

Die Versicherungsgesellschaften halten hierfür bestimmte Fragebögen bereit, in denen man zumeist sehr detaillierte Angaben machen und Fragen beantworten muss. Dies sind meist Fragen und Angaben zum gesundheitlichen Status, zum ausgeübten Beruf und zur Berufsunfähigkeit.

Doch hier lauert meist schon ein möglicher Fehler, der dazu führt, dass die BU nicht zahlt. Häufig sind die Fragebögen so detailliert, dass man als medizinischer Laie diese kaum korrekt ausfüllen kann. In manchen Fällen sind die Fragebögen absichtlich widersprüchlich oder schwer verständlich gestaltet.

Es empfiehlt sich schon bei der Antragstellung einer BU-Leistung einen Fachmann bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, damit mögliche Fehlerquellen bereits ausgeschlossen werden können.

Ärztliche Diagnose notwendig

Zusammen mit dem Fragebogen muss bei der Antragstellung auch eine ärztliche Bestätigung der Berufsunfähigkeit sowie weitere medizinische Unterlagen eingereicht werden. Das ärztliche Attest muss die Diagnose enthalten und sollte genau beschreiben, wie die gesundheitliche Einschränkung die berufliche Tätigkeit beeinträchtigt. Ein solches Attest kann z.B. der behandelnde Hausarzt oder ein Facharzt ausstellen.

Sind die Unterlagen zur Antragstellung nun vollständig bei der Versicherung eingegangen, beginnt die Prüfung der Versicherung. Hierbei können anhand der medizinischen Unterlagen auch die vorvertraglichen Anzeigepflichten bei Abschluss der BU-Versicherung (maximal 10 Jahre) – die Gesundheitsfragen – von der Versicherung geprüft werden.

Bereits an dieser Stelle kann die Versicherung versuchen, die Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen. Ebenso ist es möglich, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer zu einem medizinischen Gutachter schickt, der die Berufsunfähigkeit prüfen soll. Dieser wird von der Versicherung ausgesucht und bezahlt.

Im besten Fall entspricht die Versicherung dem Antrag des Versicherten und zahlt die BU-Rente aus. Häufig kommt es aber vor, dass die Versicherung die BU-Rente aus verschiedenen Gründen ablehnt.

2. Wann zahlt die BU nicht?

In den Versicherungsbedingungen wird definiert, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherung eine Versicherungsleistung leisten muss. Zumeist wird die BU-Rente dann geleistet, wenn man mindestens zu 50% berufsunfähig ist.

Das bedeutet, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch eine gesundheitliche Einschränkung zu weniger als 50% ausüben kann. Kann man statt 40 Stunden pro Woche weniger als 20 Stunden arbeiten, wäre man grundsätzlich so berufsunfähig, dass die BU-Rente ausgezahlt werden müsste. Die Einschränkung muss dabei die Berufsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer beeinträchtigen oder einschränken.

Sollte der Gutachter der Versicherung oder die Versicherung aber die Einschätzung treffen, dass die Einschränkung die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, nicht zu min. 50% beeinträchtigt, wird die Versicherung die BU-Rente ablehnen.

3. Warum zahlt die BU nicht?

Ein weiterer typischer Ablehnungsgrund ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man meist viele Gesundheitsfragen beantworten. Darin fragen die Versicherungsgesellschaften ab, ob und welche Krankheiten, Erkrankungen oder medizinische Behandlungen in den Jahren vor dem Abschluss der BU-Versicherung vorgelegen haben oder durchgeführt worden sind.

Diese Fragebögen sind zumeist sehr unübersichtlich und teilweise ist bei den Fragen nicht klar, wie ausführlich der Versicherte hier antworten muss. Manchmal werden die Fragebögen auch mithilfe von Versicherungsmaklern ausgefüllt und die Beantwortung der Gesundheitsfragen fällt deshalb nicht gründlich aus.

Versicherung prüft korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen

Kommt es nun zum Versicherungsfall, kann und wird die Versicherung prüfen, ob die Gesundheitsfragen zur damaligen Zeit korrekt und vollständig ausgefüllt worden sind. Lagen zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsfall weniger als 10 Jahre, wird die Versicherung in jedem Fall die korrekte Beantwortung und einen möglichen Verstoß gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten prüfen.

Bei mehr als 10 Jahren zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Versicherungsfall wird eine solche Prüfung nur dann durchgeführt, wenn die Falschbeantwortung vermutet wird. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten erlischt zumeist nach 10 Jahren.

Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass die Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden sind, wird er zumeist die Versicherungsleistung ablehnen. Je nachdem, ob man die Gesundheitsfragen als Versicherter absichtlich falsch oder nur fahrlässig nicht korrekt beantwortet, kann die Versicherungsgesellschaft noch weitere Sanktionen aussprechen.

Hat man absichtlich und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Gesundheitsfragen beantwortet, kann der Versicherer wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Konnte man sich z.B. nicht an alle Arztbesuche oder Erkrankungen erinnern, kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvertrag kündigen, davon zurücktreten oder eine nachträgliche Vertragsanpassung durchführen.

Hier kommt es auf den Verschuldensgrad bei der nicht korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen an.

Versicherer muss auf Konsequenzen hinweisen

Doch auch für die Versicherer gibt es Hürden bei der Kündigung, dem Rücktritt oder der Vertragsanpassung. Auf die Folgen der Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen muss der Versicherer in besonderem Maße hingewiesen haben. Ist ein solch besonderer Hinweis unterblieben, kann der Versicherer weder die BU-Leistung deswegen verweigern, noch vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder eine Vertragsanpassung durchführen.

4. BU zahlt nicht: Was tun?

Es gibt einige Gründe, warum die BU-Versicherung die beantragte Rente nicht zahlt. Nicht alle Gründe haben tatsächlich etwas mit der Frage zu tun, ob man durch eine gesundheitliche Einschränkung tatsächlich mehr als 50% berufsunfähig ist oder nicht. Bei dieser Frage ist aber immer zu beachten, dass die gesundheitliche Einschränkung auch den individuell zuletzt ausgeübten Beruf beeinträchtigen muss.

Doch auch wenn die Versicherungsgesellschaft die BU-Rente erst einmal ablehnt, bedeutet dies nicht, dass man sich mit dieser Entscheidung abfinden muss. Bei der Ablehnung der BU-Rentenleistung sollte man juristische Hilfe in Anspruch nehmen und mit Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht gegen die Versicherungsgesellschaft vorgehen.

In vielen Fällen kann durch die richtige Herangehensweise und Kompetenz eines Fachanwalts eine BU-Rente doch noch verwirklicht werden und die finanzielle Zukunft gesichert werden.

5. FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

1. Wie prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall?

Im Leistungsfall wird die Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag des Versicherten sowie die medizinischen Unterlagen prüfen. Dies kann auch die Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflichten umfassen. Ein Gutachter der Versicherung kann zur Bewertung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden.

2. Welche Rolle spielt die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht spielt eine entscheidende Rolle bei der Prüfung der Berufsunfähigkeitsleistungen. Wenn festgestellt wird, dass die Gesundheitsfragen unzureichend oder ungenau beantwortet wurden, kann dies zur Ablehnung der BU-Rente führen. Eine sorgfältige und korrekte Beantwortung dieser Fragen ist daher unerlässlich.

3. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

Die Nichtzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise die unzureichende Beantwortung der Gesundheitsfragen, die Nichterfüllung der Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit oder die Ablehnung der Versicherungsgesellschaft aus anderen Gründen.

4. Was sollte ich tun, wenn meine BU-Leistungen abgelehnt werden?

Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsleistungen sollten Sie nicht einfach hinnehmen, sondern sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht wenden. Ein Fachanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Versicherungsgesellschaft einzuleiten.

Bildquellennachweis: © PantherMedia / Tomas Anderson

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

Dann rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

Teilen

Ähnliche Artikel

Avatar
Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

Über den Autor: