Private Berufsunfähigkeitsrente beantragen: Was es zu beachten gilt!

Wer eine private Berufsunfähigkeitsrente beantragen will, ist in der Regel gesundheitlich angeschlagen. Hinzu kommen oft gesundheitsbedingte finanzielle Einbußen. Genau für diese Situation soll die BU-Versicherung mit ihren Rentenleistungen vorsorgen. Doch wie beantragt man die BU-Rente überhaupt?

Private Berufsunfähigkeitsrente beantragen

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In den meisten Fällen kommt die Versicherung nicht von selbst auf den Versicherten zu und weist ihn auf die Antragstellung hin. Hier ist Eigeninitiative gefragt, um die BU-Leistung zu beantragen. Allerdings ist das Ausfüllen des Antrags mit einer Vielzahl von Fragebögen für den Laien in der Regel nicht einfach.

Die Darstellung, welche gesundheitlichen Folgen vorliegen und wie sich diese auf die berufliche Tätigkeit und Leistungsfähigkeit auswirken, kann von den Versicherten oft nicht so detailliert dargestellt werden, wie es die Versicherung verlangt. Um Probleme bei der Bewilligung oder Ablehnung einer BU-Rente zu vermeiden, sollten sich Versicherte daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Matthias Neeb erläutert in diesem Beitrag, wie eine private BU-Rente beantragt werden kann, wann ein Anspruch auf die Leistung der Versicherung besteht und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Inhalt:

1.Was ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung trifft Vorsorge gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Zwar gibt es auch eine staatliche Absicherung bei gesundheitlichen Leistungseinschränkungen, die Rente wegen Erwerbsminderung. Der Begriff der Erwerbsminderung unterscheidet sich jedoch von dem der Berufsunfähigkeit.

Bei der Erwerbsminderung kommt es darauf an, dass die gesundheitlichen Folgen einer Leistungseinschränkung so gravierend sind, dass der Erwerbstätige weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, um die volle Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Dabei kommt es nicht auf die Leistungseinschränkung im Beruf an, sondern generell auf jede berufliche Tätigkeit, auch auf leichteste Hilfstätigkeiten. Die Leistungen der Rente wegen Erwerbsminderung sind meist deutlich geringer als die einer privaten BU-Versicherung.

Erwerbsunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit knüpft hingegen daran an, dass die gesundheitliche Leistungseinschränkung lediglich die Fähigkeit einschränkt, den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Nach den Versicherungsbedingungen muss zumeist eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vorliegen.

Das bedeutet, dass z.B. ein Fliesenleger, der bisher 8 Stunden täglich gearbeitet hat, zu 50 Prozent berufsunfähig ist, wenn er nur noch weniger als 4 Stunden täglich in diesem Beruf arbeiten kann. Ob der Fliesenleger z.B. noch 8 Stunden im Büro arbeiten oder einen anderen Beruf ausüben kann, spielt für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle.

2. Wann hat man Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente?

Voraussetzung für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private und keine gesetzliche Versicherung. Zwar gab es bis Ende 2000 auch in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz. Dieser wurde jedoch mit Wirkung zum 01.01.2001 zugunsten des Erwerbsminderungsschutzes (Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI) abgeschafft.

In den Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Versicherung ist festgelegt, ab wann die BU-Rente gezahlt wird. Meist ist dies bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent der Fall. Die Berufsunfähigkeit muss dabei gemäß § 172 Abs. 2 VVG infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls eingetreten sein.

Auswirkungen einer Erkrankung sind maßgebend

In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es jedoch nicht auf das Vorliegen einer bestimmten Krankheit an. Entscheidend für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit ist, dass die vorliegende Krankheit oder der gesundheitliche Leistungsabfall dazu führt, dass der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.

Eine Liste anerkannter Krankheiten kann es daher in der privaten BU-Versicherung nicht geben, da die Auswirkungen einer Krankheit von Beruf zu Beruf unterschiedlich sein können.

3. Was muss ich tun, um die Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen?

Die BU-Versicherung erfährt nicht automatisch von einem Gesundheitszustand, der zu einer Berufsunfähigkeit des Versicherten führen könnte. Etwas anderes kann z.B. dann gelten, wenn die private BU-Versicherung beim gleichen Versicherer wie die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Aber auch dann tritt der Versicherer nicht an den Versicherten heran und bietet die Antragstellung an oder fordert dazu auf.

Antrag bei der Versicherung

Wer berufsunfähig wird, muss dies der Versicherung selbständig melden und einen Antrag auf BU-Leistungen stellen. Dazu stellen die Versicherungen umfangreiche Fragebögen zur Verfügung. Bevor ein solcher Antrag bei der BU-Versicherung gestellt wird, sollte der Versicherte mit seinem behandelnden Arzt bzw. seinen behandelnden Ärzten sprechen.

Der behandelnde Arzt sollte ein Attest ausstellen, aus dem die Diagnose und die Auswirkungen der Erkrankung hervorgehen, die im konkreten Fall zur Berufsunfähigkeit führen. Das Attest sollte eine Beurteilung enthalten, inwieweit die Auswirkungen der Erkrankung die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen. Hierzu muss der Arzt vom Versicherten wissen, wie sein beruflicher Alltag aussieht und welche Tätigkeiten er ausübt.

Daraus kann der Arzt ableiten, welche Tätigkeiten z. B. nicht mehr ausgeübt werden können oder inwieweit die gesundheitlichen Auswirkungen die berufliche Leistungsfähigkeit einschränken. Außerdem sollte das ärztliche Attest eine Einschätzung über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten.

4. Wo stellt man einen Antrag?

Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wird bei der Versicherungsgesellschaft gestellt, bei der man die BU-Versicherung abgeschlossen hat. Hierfür stellen die Versicherung umfangreiche Fragebögen zur Verfügung, die nicht selten mehr als 20 Seiten lang sind. In den Fragebögen wird u. a. gefragt, an welchen gesundheitlichen Beschwerden man leidet, welche beruflichen Tätigkeiten man in seinem Beruf ausübt und wie sich die Beschwerden auf diese Tätigkeiten auswirken.

Bereits dem Antrag und dem Fragebogen sollten aussagekräftige medizinische Unterlagen beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit eindeutig belegen. Dies können zum Beispiel Atteste, Berichte und Arztbriefe eines behandelnden Facharztes oder des behandelnden Hausarztes sein. Eine besondere Qualifikation oder Fachrichtung des feststellenden Arztes ist nicht erforderlich.

Prüfung durch den Versicherungsträger

Nach Eingang des Antrags bei der Versicherung prüft diese die Berufsunfähigkeit und ihre Leistungspflicht. Dazu fordert sie z.B. weitere ärztliche Unterlagen an oder prüft, ob der Versicherte im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine falschen Angaben gemacht hat.

In der Regel wird die Versicherung auch einen von ihr benannten medizinischen Gutachter mit der Prüfung der Berufsunfähigkeit beauftragen, der den Versicherten gegebenenfalls untersucht. Der Versicherte muss diese Termine wahrnehmen, da sonst eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente droht.

5. Wie lange dauert ein Antrag?

Die Dauer der Antragsbearbeitung durch die Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind die Diagnose und die daraus resultierende Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit sehr eindeutig, kann die Bewilligung sehr schnell erfolgen.

Der Versicherer wird jedoch in erster Linie versuchen, die Zahlung der BU-Leistung zu vermeiden. Daher wird zunächst geprüft, ob der Versicherte alle vorvertraglichen Anzeigepflichten erfüllt hat. Häufig lehnen die Versicherer schon aus diesem Grund die BU-Rente ab.

Versicherung zweifelt an Vorliegen der Berufsunfähigkeit

Probleme drohen auch, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass überhaupt keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Enthalten die Versicherungsbedingungen die Möglichkeit einer abstrakten oder konkreten Verweisung, kann der Versicherer die BU-Leistung z. B. mit Verweis auf eine andere Tätigkeit ablehnen, die rein theoretisch gesundheitlich noch möglich ist oder die der Versicherte konkret bereits ausübt.

Mit einer Ablehnung sollten sich Versicherte jedoch nicht zufriedengeben. Viele Ablehnungen der Versicherung sind unberechtigt und können mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts erfolgreich angegriffen werden.

6. Wie kann mir ein Anwalt dabei helfen?

Ein auf das Versicherungsrecht und die BU-Versicherung spezialisierter Rechtsanwalt kann nicht nur dann helfen, wenn die Versicherung die BU-Rente abgelehnt hat. Versicherte sollten jedoch gerade dann den Weg zum Anwalt suchen, wenn die BU-Versicherung abgelehnt hat. Mit anwaltlicher Hilfe kann gegen die Ablehnung vorgegangen und die notwendigen rechtlichen Schritte bis hin zur Klage eingeleitet werden.

Aber auch im Vorfeld der Antragstellung kann es sinnvoll sein, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Gerade bei der Antragstellung sind zahlreiche Fragebögen genau zu beantworten, die richtigen und aussagekräftigen medizinischen Unterlagen und Atteste auszuwählen und die Berufsunfähigkeit möglichst genau und detailliert zu beschreiben. All dies birgt insbesondere für die Versicherten ein hohes Fehlerpotenzial, welches zur Ablehnung der BU-Rente führen kann.

Fehler, die bereits bei der Antragstellung durch anwaltliche Beratung vermieden werden können, führen dazu, dass der Versicherte seine BU-Rente deutlich schneller erhält und der Versicherer die Leistung nicht ablehnt.

7. Fazit

  1. Gesundheitliche Voraussetzungen: Die Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel ein Schritt, den Menschen gehen, wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind, ihren Beruf dadurch nicht mehr ausüben können und sich mit gesundheitsbedingten finanziellen Einbußen konfrontiert sehen.
  2. Eigeninitiative erforderlich: Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen, ist Eigeninitiative erforderlich. Dazu sind umfangreiche Antragsformulare auszufüllen, was für medizinische Laien oft nicht einfach ist.
  3. Fachkundige Beratung: Um Probleme bei der Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente zu vermeiden, sollten sich Versicherte von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, der sie bereits bei der Antragstellung und im Falle einer Ablehnung unterstützen kann.
  4. Abgrenzung zur Erwerbsminderungsrente: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich von der staatlichen Erwerbsminderungsrente dadurch, dass sie auf die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, abstellt, während die Erwerbsminderungsrente auf die allgemeine Erwerbstätigkeit abzielt.
  5. Antragsverfahren: Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente erfordert umfangreiche medizinische Unterlagen und Atteste zum Nachweis der Erwerbsminderung. Die Dauer der Antragsbearbeitung kann variieren, Versicherte sollten sich jedoch nicht mit einer Ablehnung zufriedengeben und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

8. FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

1. Was ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und wie unterscheidet sie sich von der staatlichen Erwerbsminderungsrente?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung trifft Vorsorge gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente richtet sie sich speziell darauf, den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Die berufliche Einschränkung oder der Ausfall muss dabei mindestens 50 % betragen und eine Ausübung des Berufs für mindestens 6 Monate unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich machen. Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente kommt es darauf an, dass die gesundheitlichen Folgen einer Leistungseinschränkung so gravierend sind, dass der Erwerbstätige weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Sie bezieht sich dabei generell auf jede berufliche Tätigkeit, auch auf leichteste Hilfstätigkeiten.

2. Wann hat man Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente und wie beantragt man sie?

Voraussetzung für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung, sowie das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen. Um die Rente zu beantragen, muss der Versicherte eigenständig einen Antrag bei der Versicherung stellen, umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten und entsprechende medizinische Unterlagen einreichen.

3. Wo stellt man einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente und wie lange dauert dieser?

Der Antrag wird bei der Versicherungsgesellschaft gestellt, bei der die BU-Versicherung abgeschlossen wurde. Die Dauer der Antragsbearbeitung variiert je nach Komplexität des Falles. Bei eindeutigen Diagnosen kann die Bewilligung schnell erfolgen. Der Versicherer wird jedoch in erster Linie versuchen, die Zahlung der BU-Leistung zu vermeiden. Daher wird zunächst geprüft, ob der Versicherte alle vorvertraglichen Anzeigepflichten erfüllt hat.

4. Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Beantragung und im Falle einer Ablehnung helfen?

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Versicherte bereits bei der Antragstellung unterstützen, um Fehler zu vermeiden und die Chancen auf Genehmigung zu erhöhen. Im Falle einer Ablehnung kann der Anwalt rechtliche Schritte einleiten, die bis zur Klage reichen können. Die fachkundige Beratung erhöht die Erfolgsaussichten und beschleunigt den Prozess.

Bildquellennachweis: AntonioGuillem | Canva.com

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Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

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