Berufsunfähigkeit Beamte: Worauf Sie achten sollten!

Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig zu werden, ist in vielen Berufen allgegenwärtig, doch gerade Beamte wie Lehrer und Polizisten sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die das Risiko zusätzlich erhöhen. Während Berufsunfähigkeit die Unfähigkeit beschreibt, den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weiter auszuüben, gelten für Beamte besondere Regelungen.

Berufsunfähigkeit Beamte

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Je nach Status spricht man bei Beamten von Dienstunfähigkeit, die genau eintritt, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Gerade Lehrer und Polizeibeamte üben häufig Berufe aus, die sowohl physisch als auch psychisch belastend sind: Lehrkräfte müssen mit anspruchsvollen pädagogischen Situationen und zunehmendem bürokratischen Druck umgehen, während Polizisten regelmäßig gefährliche Einsätze zu bewältigen haben. Nicht selten führen diese Stressoren zu langfristigen Belastungen, die im schlimmsten Fall die Dienstfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Doch wie sind Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert? Anders als Angestellte sind Beamte nicht über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert, sondern können ein Ruhegehalt beziehen, wenn sie auf Lebenszeit verbeamtet sind und die erforderlichen Dienstjahre bereits absolviert haben. Jüngere Beamte oder Beamte im Vorbereitungsdienst haben dagegen andere Voraussetzungen und können im schlimmsten Fall bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

Die Absicherung variiert also stark nach Status und Dienstjahren und kann daher insbesondere bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe Versorgungslücken aufweisen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel vorzusorgen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen der Dienstunfähigkeit und klären die Unterschiede zur Berufsunfähigkeit, insbesondere bei Lehrern und Polizisten. Darüber hinaus zeigen wir auf, wann Versorgungslücken entstehen können und worauf Beamte achten sollten, um umfassend gegen Berufs- und Dienstunfähigkeit abgesichert zu sein.

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Übersicht:

1. Was ist Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist die teilweise oder vollständige Unfähigkeit zur Ausübung des bisherigen Berufs infolge von Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Berufsunfähigkeit muss über einen längeren Zeitraum bestehen, was nicht bedeutet, dass die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, für immer verloren ist. Berufsunfähigkeit wird häufig im Zusammenhang mit privaten BU-Versicherungen genannt, da viele Menschen eine solche Versicherung abschließen, um für den Fall, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, finanziell abgesichert zu sein.

Aus der etwas sperrigen gesetzlichen Definition haben die privaten BU-Versicherer im Einzelnen die versicherungsrechtliche Definition der Berufsunfähigkeit abgeleitet, die dann vorliegt, wenn eine Person zu mindestens 50 % außerstande ist, die berufliche Tätigkeit, die sie vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt hat, auszuüben und diese Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert. Dabei ist es in der Regel unerheblich, ob die Person grundsätzlich noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.

Berufsunfähigkeit kann sowohl physische als auch psychische Ursachen haben und kann jeden treffen, egal ob Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter, Lehrer oder Polizist.

2. Können Beamte von Berufsunfähigkeit betroffen sein?

Beamte, insbesondere Lehrer und Polizeibeamte, sind in besonderem Maße von Berufsunfähigkeit betroffen, da sie in Berufen tätig sind, die häufig mit außergewöhnlichen physischen und psychischen Belastungen verbunden sind. Lehrkräfte beispielsweise stehen täglich vor der Herausforderung, nicht nur zu unterrichten, sondern auch pädagogisch anspruchsvolle und mitunter schwierige Schülergruppen zu betreuen. Aufgrund des hohen Zeitdrucks, steigender Anforderungen im Schulalltag und wachsender Bürokratie kommt es häufig zu starken psychischen Belastungen. Dies kann langfristig zu psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen führen. In der Folge kann es zur Berufsunfähigkeit kommen.

Polizisten wiederum sind regelmäßig gefährlichen Situationen ausgesetzt und müssen sich nicht selten mit Gewalt oder traumatischen Erlebnissen auseinandersetzen. Der ständige Druck, in kritischen Momenten schnelle und lebenswichtige Entscheidungen treffen zu müssen, sowie die hohe Verantwortung im öffentlichen Dienst führen zu einer erheblichen psychischen Belastung. Diese kann sich ebenso wie bei Lehrern langfristig negativ auf die Gesundheit auswirken. Hinzu kommen bei Polizisten körperliche Risiken wie Verletzungen im Einsatz, die eine Berufsausübung dauerhaft unmöglich machen können.

Berufsunfähigkeit bei Beamten

Auch Beamte, insbesondere Lehrer und Polizisten, können in Situationen kommen, in denen sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Können also auch Beamte berufsunfähig werden? Ja und nein. Für Beamte gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. So gilt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht für Beamte, da sie in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.

Diese gesetzlichen Sonderregelungen gelten auch für den Verlust der Berufsfähigkeit. Bei Beamten spricht man daher nicht von „Berufsunfähigkeit“, sondern von „Dienstunfähigkeit“. Dies bedeutet, dass der Beamte nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Wie bei der Berufsunfähigkeit können sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen die Ursache der Dienstunfähigkeit sein.

3. Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist gesetzlich definiert. Für Bundesbeamte sind die gesetzlichen Grundlagen der Dienstunfähigkeit in den §§ 44 bis 49 des Bundesbeamtengesetzes – kurz BBG – und für Landes- und Kommunalbeamte in den §§ 26 bis 29 des Beamtenstatusgesetzes – kurz BeamtStG – geregelt. Die Regelungen in beiden Gesetzen sind identisch.

Danach liegt Dienstunfähigkeit vor, wenn Beamte wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (§ 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG). Dienstunfähig ist auch, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate (Abweichungen der Frist in Landesgesetzen möglich) die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG).

Somit liegt Dienstunfähigkeit in zwei Fällen vor:

  • ein Beamter ist wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig.
  • ein Beamter kann wegen einer Erkrankung in einem Betrachtungszeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten. Zusätzlich darf keine Aussicht bestehen, dass der Beamte innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr wieder voll dienstfähig wird.

Begrenzte Dienstfähigkeit

Von begrenzter Dienstfähigkeit spricht man, wenn ein Beamter noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in der Lage ist, seine Dienstpflichten unter Beibehaltung der bisherigen Tätigkeit zu erfüllen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 BBG, § 27 Abs. 1 BeamtStG). In diesem Fall ist die tägliche Arbeitszeit (Dienstzeit) auf die Hälfte zu verkürzen (§ 45 Abs. 2 Satz 1 BBG, § 27 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG).

Folgen der Dienstunfähigkeit

Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, wird der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, bei der eine Untersuchung oder Beurteilung durch einen Arzt oder Facharzt erforderlich ist, muss die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt erfolgen. Ein behandelnder Facharzt kann keine Untersuchungen und Feststellungen zur Dienstunfähigkeit treffen.

Wird auf Grund der amtsärztlichen Untersuchung Dienstunfähigkeit festgestellt, so entscheidet der Dienstherr auf Grund des amtsärztlichen Gutachtens, ob der Beamte in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist.

4. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit liegt im Wesentlichen im beruflichen Status der betroffenen Person und den sich daraus ergebenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Während die Berufsunfähigkeit Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler betreffen kann, bezieht sich die Dienstunfähigkeit speziell auf Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes wie Lehrer oder Polizisten.

Eine Person gilt als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme wie Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung greift, sofern abgeschlossen, und zahlt meist eine monatliche Rente, ohne dass die Person verpflichtet ist, einen anderen Beruf auszuüben.

Die Dienstunfähigkeit hingegen beschreibt die Unfähigkeit eines Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, was durch strenge Anforderungen und eine amtsärztliche Untersuchung geprüft wird. Ein Amtsarzt muss die Dienstunfähigkeit feststellen. Wird ein Beamter für dienstunfähig erklärt, kann er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder, wenn möglich, auf einen anderen Dienstposten umgesetzt werden. Die finanzielle Absicherung erfolgt über die Beamtenversorgung. Je nach Status des Beamten (Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Probe, Beamter auf Lebenszeit) kann es sinnvoll sein, eine private BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen, da nur so ein umfassender Schutz im Falle einer Dienstunfähigkeit gewährleistet ist.

Zusammengefasst bedeutet Berufsunfähigkeit den Verlust der Fähigkeit, im eigenen Beruf zu arbeiten, während Dienstunfähigkeit die allgemeine Dienstunfähigkeit von Beamten betrifft und im Beamtenrecht geregelt ist. Auch ein Beamter kann jedoch berufsunfähig sein im Sinne der Bedingungen eines privatrechtlichen Versicherungsvertrages.

5. Sind Beamte gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?

Beamte, die dienstunfähig werden, sind in unterschiedlichem Maße vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Entscheidend ist, in welchem Beamtenverhältnis man steht und wie lange man bereits als Beamter tätig ist. Grundsätzlich sind zwei Szenarien denkbar, wenn man als Beamter, also zum Beispiel als Lehrer oder Polizist, dienstunfähig wird: Entweder der Dienstherr versetzt den Beamten in den vorzeitigen Ruhestand oder der Beamte wird entlassen.

  • Beamte auf Lebenszeit haben nach einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt (Rechtsgrundlage für Bundesbeamte: § 4 Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG; für Landesbeamte gibt es eigene Versorgungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes – in NRW ist die Rechtsgrundlage § 4 Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – LBeamtVG NRW). Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens jedoch 71,25 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG; für NRW: § 16 Abs. 1 LBeamtVG NRW). Das Mindestruhegehalt beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 4 BeamtVG; für NRW: § 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW).
  • Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In einem solchen Fall wird der entlassene Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf wie ein Arbeitnehmer behandelt und kann höchstens eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, kann je nach Status dennoch eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen.

Versorgungslücken erkennen und schließen!

Wie diese Übersicht zeigt, kann es in bestimmten Situationen dazu kommen, dass Beamte trotz Dienstunfähigkeit nicht oder nur unzureichend gegen die wirtschaftlichen Folgen abgesichert sind. Insbesondere Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf sollten privat vorsorgen, da sie ansonsten nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen können, die in der Regel nur eine Grundsicherung darstellt.

Auch Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Dienstjahre absolviert haben, erhalten kein Ruhegehalt. Selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Lebenszeitbeamte nach 5 Dienstjahren lediglich 35 % ihrer Bezüge als Mindestversorgung. Auch das ist in der Regel kein üppiger Betrag.

Spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen diese Lücken für Beamte, insbesondere für Lehrer und Polizisten. Dabei sollten Beamte darauf achten, eine private BU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) oder eine Kombination aus BU- und Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese erbringt die Versicherungsleistungen bereits nach Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt und ohne erneute Prüfung durch die Versicherung.

Besonderheiten bei Dienstunfähigkeit von Polizeibeamten

Beamte im Polizeidienst sollten beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die zum Teil spezielleren Regelungen zur Polizeidienstunfähigkeit, insbesondere zu den gesundheitlichen Voraussetzungen der DU und zum Schusswaffengebrauch, ebenfalls eingeschlossen sind. Für Polizeibeamte im Dienst der Bundespolizei gilt z.B. nach dem Bundespolizeibeamtengesetz eine Dienstunfähigkeit erst dann, wenn sie voraussichtlich zwei Jahre lang außerstande sind, den Polizeivollzugsdienst auszuüben.

Berufsunfähigkeit von (beamteten) Lehrern

Versorgungslücken können bei Lehrern in allen Phasen des Berufslebens auftreten, insbesondere während des Studiums, des Vorbereitungsdienstes und der ersten Berufsjahre. Daher sollten sich bereits Studierende beraten lassen, welche BU-Versicherungen, ggf. in Kombination mit einer DU-Versicherung, für sie am besten geeignet sind, um Versorgungslücken von Anfang an zu vermeiden.

In einigen Bundesländern werden Lehrer nicht oder nicht sofort verbeamtet, sondern als Angestellte des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Als Beamter kann keine Dienstunfähigkeit, sondern nur eine Berufsunfähigkeit eintreten, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Lehrerberuf nicht mehr ausüben kann. Daher muss für nicht oder noch nicht verbeamtete Lehrkräfte eine private BU-Versicherung abgeschlossen werden. Diese sollte mit einer DU-Absicherung kombiniert werden, da angestellte Lehrer, die später verbeamtet werden, sich so eine erneute Gesundheitsprüfung der BU-Versicherung ersparen, die notwendig werden könnte, wenn die private BU-Versicherung um eine DU-Klausel ergänzt würde.

6. Fazit

  • Besondere Regelungen für Beamte bei Dienstunfähigkeit: Während für Arbeitnehmer bei Berufsunfähigkeit private Versicherungen greifen, gelten für Beamte besondere Regelungen. Bei ihnen spricht man von Dienstunfähigkeit, die eintritt, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Eine private BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ergänzt den Schutz für Beamte auf Lebenszeit.
  • Physische und psychische Belastungen bei Lehrern und Polizisten: Lehrer und Polizisten sind aufgrund der hohen Anforderungen und besonderen Belastungen in ihrem Beruf besonders gefährdet, berufs- oder dienstunfähig zu werden. Psychische Erkrankungen wie Burnout und körperliche Verletzungen im Dienst führen hier häufig zur Dienstunfähigkeit.
  • Finanzielle Absicherung und Versorgungslücken: Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Beamte auf Probe und Beamtenanwärter sind dagegen häufig nicht ausreichend abgesichert und können bei Dienstunfähigkeit entlassen werden, was zu finanziellen Engpässen durch Versorgungslücken führt.
  • Empfehlung zur privaten Absicherung: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Dienstunfähigkeitsklausel ist für Personen, die Beamte werden wollen oder bereits sind, ratsam, um sich finanziell abzusichern. Sie leistet bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit und hilft, eventuelle Versorgungslücken zu schließen.
  • Besondere Anforderungen für Polizeibeamte und Lehrer: Für Polizeibeamte können besondere Dienstunfähigkeitsregelungen gelten, die oft höhere Anforderungen stellen. Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer, insbesondere in nicht verbeamteten Positionen, benötigen eine BU-Versicherung, die durch eine DU-Klausel ergänzt wird, um späteren Nachteilen in allen Phasen des Berufslebens vorzubeugen.

7. FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bezeichnet die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weiter auszuüben. Gemeint ist hier der Begriff der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne. Dienstunfähigkeit gilt speziell für Beamte und beschreibt die Unfähigkeit, die Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen. Hier ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht gemeint.

Welche besonderen Risiken erhöhen bei Lehrern und Polizisten das Risiko einer Dienstunfähigkeit?

Lehrer und Polizisten sind in ihrem Beruf häufig hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Lehrer kämpfen mit steigenden pädagogischen Anforderungen und Bürokratie, die zu psychischen Erkrankungen wie Burnout führen können. Polizisten befinden sich regelmäßig in gefährlichen und zum Teil traumatisierenden Situationen, die langfristig zu physischen und psychischen Gesundheitsschäden führen können.

Wie sind Beamte bei Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert?

Die finanzielle Absicherung bei der Dienstunfähigkeit hängt vom Status des Beamten ab. Beamte auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe hingegen werden bei Dienstunfähigkeit meist aus dem Beamtenverhältnis entlassen und haben in der Regel nur Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, was zu Versorgungslücken führen kann. Hier kann eine private BU-Versicherung helfen, größere finanzielle oder existenzielle Lücken zu vermeiden.

Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist oder innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate dienstunfähig gewesen ist und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder dienstfähig wird. Die Dienstunfähigkeit wird durch einen Amtsarzt festgestellt.

Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel wichtig für Beamte?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel kann insbesondere für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und jüngere Beamte auf Lebenszeit, die keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit haben, eine finanzielle Absicherung bieten. Bei der echten DU-Klausel tritt die Versicherung bei amtsärztlich festgestellter Dienstunfähigkeit ein und leistet ohne weitere Prüfung durch den Versicherer.

Bildquellennachweis: cyano66 | Canva.com

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