Berufsunfähig, was nun? Was Betroffene tun sollten, wenn sie berufsunfähig werden!

Wenn durch Krankheit oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, eingeschränkt ist, stellt sich für viele Betroffene die Frage: „Berufsunfähig, was nun?Nicht nur die Krankheit oder die Unfallfolgen müssen bewältigt werden, auch die Frage, wie es finanziell weitergeht, ist eine drängende Frage, die sich stellt. Wer eine private BU-Versicherung abgeschlossen hat, wiegt sich in solchen Situationen oft in täuschender Geborgenheit.

berufsunfähig was nun

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Zum einen muss die Versicherung erst einmal von der Berufsunfähigkeit erfahren, die BU-Rente muss eigenständig beantragt und bürokratische Hürden müssen überwunden werden. Zum anderen muss die Versicherung die Berufsunfähigkeit anerkennen und die BU-Rente gewähren.

Aber wie beantrage ich die BU-Rente? Und was benötige ich dafür? Was ist, wenn die Versicherung die BU-Rente ablehnt? Wie kann ich gegen die Versicherung vorgehen?

Matthias Neeb ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er hat sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und erklärt in diesem Beitrag, was zu tun ist, wenn man berufsunfähig geworden ist.

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Wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an unsere spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf Fälle im Bereich Berufsunfähigkeit spezialisiert und helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie einfach meine BU-Kanzlei für ein Erstgespräch. 

Übersicht:

1. Was bekommt man vom Staat, wenn man berufsunfähig ist?

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist für jeden Erwerbstätigen, egal ob angestellt, selbstständig oder freiberuflich, nicht zu unterschätzen. Die Statistik zeigt, dass fast jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens einmal berufsunfähig wird. Allein diese Zahl sollte für jeden Erwerbstätigen Grund genug sein, sich um eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu bemühen.

Zwar gibt es zur finanziellen Überbrückung der Zeit, in der man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, im Zweifelsfall bestimmte Leistungen vom Staat. Diese Leistungen sind jedoch meist finanziell eher gering und die Voraussetzungen für den Bezug sind in der Regel hoch. Zudem betragen die staatlichen Leistungen oft nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens und bedeuten daher fast immer einen sozialen Abstieg.

Eine staatliche Leistung, die explizit bei einer Berufsunfähigkeit zahlt, gibt es nicht mehr. Eine solche staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 zugunsten der Erwerbsminderungsrente abgeschafft.

Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind zwei völlig unterschiedliche Konzepte von Rentenleistungen und nicht nur unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dasselbe, auch wenn es so klingen mag. Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente ist der Gesundheitszustand so eingeschränkt, dass man nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann. Dazu gehören auch leichteste Hilfstätigkeiten, die man nicht mehr ausüben kann. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann man z.B. nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, bei voller Erwerbsminderung weniger als 3 Stunden täglich.

Bei der Erwerbsminderungsrente ist nicht der zuletzt ausgeübte Beruf der Maßstab dafür, ob man noch arbeiten kann, sondern leichteste Hilfstätigkeiten. Erst wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, solche Hilfstätigkeiten auszuüben, ist man teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Berufsunfähigkeit – die Fähigkeit den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt der Versicherungsschutz dort, wo man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Beruf so auszuüben, wie man ihn vor der Krankheit, der Erkrankung oder den Unfallfolgen ausgeübt hat. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, solange man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Versicherungen prüfen die Berufsunfähigkeit in der Regel nach einem zweistufigen Schema:

  • liegt eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vor (marktüblich sind mindestens 50% Berufsunfähigkeit)
  • und ob die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird.

Dabei muss die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft sein, so dass es auf die Prognose, ob eine vollständige Genesung möglich ist, nicht ankommt. Um diesen Schutz bei Berufsunfähigkeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Erwerbstätige allerdings zuvor selbst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.

2. Was macht man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Wenn man an einer Krankheit, an Unfallfolgen oder an einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall (§ 172 Abs. 2 VVG) leidet und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sollte man zunächst mit seinem Arzt bzw. den behandelnden Ärzten sprechen. Die Frage, ob man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist in erster Linie eine medizinische Frage.

Dem Arzt sollte man dann schildern, welche Tätigkeiten man in seinem Beruf typischerweise ausübt. Anhand dieser Schilderung kann der Arzt dann beurteilen, ob und wie stark die Krankheit oder die Unfallfolgen diese Tätigkeiten einschränken. Die gesundheitlichen Einschränkungen können sich aber auch auf die tägliche Arbeitszeit im Beruf auswirken. Wenn man z.B. nicht mehr 8 Stunden, sondern nur noch 4 Stunden arbeiten kann, wäre man zu 50 % berufsunfähig.

Mit einer solchen ärztlichen Beurteilung sollte man sich dann an seinen BU-Versicherer wenden. Wer jedoch keine private BU-Versicherung hat, muss sich an die zuständigen staatlichen Stellen wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung wenden.

3. Was muss man tun, um die private BU-Rente zu bekommen?

Wenn man berufsunfähig wird, privat vorgesorgt und eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, muss man sich an die Versicherung wenden und die Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Ohne Antrag erhält man keine BU-Rente. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Ohne Antrag keine BU-Rente

Nach Eingang des Antrages meldet sich die Versicherung und schickt dem Versicherten Formulare und umfangreiche Fragebögen zu seiner Berufsunfähigkeit, wie es dazu kam und zu seinem Gesundheitszustand in den letzten Jahren.

Diese Fragebögen müssen sehr genau ausgefüllt werden. Fehler oder Ungenauigkeiten können dazu führen, dass die Versicherung die BU-Rente aus diesem Grund ablehnt. Außerdem müssen dem Fragebogen medizinische Unterlagen und ärztliche Befunde beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit nachvollziehbar belegen.

Rückfragen der Versicherung unbedingt beantworten

Die Versicherung wird diese Unterlagen dann prüfen und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern oder Rückfragen stellen. Wenn Sie von der Versicherung zur Mitwirkung aufgefordert werden, z. B. Unterlagen beizubringen oder Rückfragen zu beantworten, sollten Sie dem unbedingt nachkommen.

Denn wenn Sie auf solche Rückfragen und Aufforderungen der Versicherung zur Mitwirkung nicht reagieren, wird dies in der Regel auch dazu führen, dass die Versicherung die BU-Rente ablehnt. Mehr als ein Drittel der Ablehnungen einer BU-Rente sind auf die fehlende Mitwirkung der Versicherten zurückzuführen, so die Statistik.

Es kann die Antragstellung erleichtern, wenn die behandelnden Ärzte gegenüber der BU-Versicherung von der Schweigepflicht entbunden werden. Die Versicherung kann dann direkt bei den behandelnden Ärzten nachfragen. Außerdem kann es vorkommen, dass die Versicherung einen medizinischen Gutachter mit der Prüfung der Berufsunfähigkeit beauftragt. Wenn Sie als Versicherter zu einem Untersuchungstermin eingeladen werden, sollten Sie diesen auch wahrnehmen. Zwar ist der Gutachter für die Versicherung tätig, aber wenn Sie sich aktiv einer Begutachtung verweigern, wird die Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit die BU-Rente ablehnen.

Professionelle Hilfe gegen Ablehnung der BU-Versicherung

Am Ende der Prüfung durch die Versicherung steht dann die Entscheidung der Versicherung, ob sie die BU-Rente leistet oder nicht. Lehnt die Versicherung die BU-Rente ab, sollten sich Versicherte damit nicht zufriedengeben und gegen eine solche Entscheidung vorgehen. Denn ohne Einkommen und ohne BU-Rente ist die finanzielle Existenz bedroht und für solche Fälle haben Versicherte schließlich eine solche Versicherung abgeschlossen.

Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu beauftragen.

4. Wie kann ein Anwalt im Falle einer Ablehnung der BU-Rente behilflich sein?

Wird die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) von der Versicherung abgelehnt, kann ein Rechtsanwalt wertvolle Unterstützung leisten. Das Antragsverfahren ist oft sehr komplex und mit erheblichen organisatorischen Hürden verbunden, wie z.B. dem Einholen von Gutachten, dem Ausfüllen von Formularen und der Beantwortung zahlreicher Rückfragen der Versicherung.

Für viele Betroffene ist dies bereits ein schwieriger Vorgang, bei dem typischerweise Fehler passieren, die nicht selten zu einer Ablehnung der BU-Rente führen. Zudem stellt dies für viele Betroffene eine zusätzliche Belastung dar, die sie neben ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht bewältigen können.

Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung der BU-Rente

Ein Rechtsanwalt kann in solchen Fällen helfen, indem er die gesamte Kommunikation mit der Versicherung übernimmt und sicherstellt, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden. Oft scheitern Auszahlungen daran, dass Versicherte auf Rückfragen nicht reagieren oder Missverständnisse entstehen. Ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass diese Hürden überwunden werden und die Versicherung den Antrag korrekt prüft.

Verweigert die Versicherung dennoch die Zahlung, etwa wegen einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung oder weil der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist, kann der Anwalt gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.

Gerade in dieser belastenden Situation ist es für die Betroffenen wichtig, einen erfahrenen Anwalt an ihrer Seite zu haben, der sich um die rechtliche Seite kümmert und ihre Ansprüche durchsetzt. Da Ihre finanzielle Existenz auf dem Spiel steht, sollten sich Betroffene nicht mit der Entscheidung der Versicherung zufrieden geben, sondern ihre Ansprüche professionell prüfen und durchsetzen lassen.

5. Fazit

  • Private BU-Versicherung: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit muss eigenständig beantragt und von der Versicherung anerkannt werden, um die BU-Rente zu erhalten.
  • Abgrenzung zu staatlichen Leistungen: Es gibt keine explizite staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur die Erwerbsminderungsrente. Diese fällt finanziell deutlich niedriger aus und bedeutet zumeist einen finanziellen Abstieg. Die Erwerbsunfähigkeit orientiert sich nicht am zuletzt ausgeübten Beruf, sondern daran, ob man aus gesundheitlichen Gründen überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann.
  • Antrag auf BU-Rente: Der Antrag auf eine BU-Rente erfordert umfangreiche ärztliche Nachweise und detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Rente führen.
  • Mitwirkungspflicht: Versicherte müssen Fragen des Versicherers beantworten und alle angeforderten Unterlagen einreichen. Mangelnde Mitwirkung ist einer der Hauptgründe für die Ablehnung einer BU-Rente.

6. FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente und einer Erwerbsminderungsrente?

Die private Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, während die staatliche Erwerbsminderungsrente darauf abstellt, ob man generell noch in der Lage ist, irgendeine Arbeit zu verrichten, unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Staatliche Leistungen decken in der Regel nur eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung ab, während private BU-Versicherungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf ausgerichtet sind.

Wie beantrage ich eine private Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente)?

Um eine BU-Rente zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag bei ihrer privaten Versicherung stellen. Dazu sind genaue Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich, die durch ärztliche Unterlagen und Befunde belegt werden müssen. Die Versicherung stellt in der Regel Formulare und Fragebögen zur Verfügung, die vollständig und korrekt ausgefüllt werden müssen.

Welche Unterlagen und Nachweise werden für den BU-Antrag benötigt?

Wichtige Unterlagen sind ärztliche Befunde, Gutachten und eine detaillierte Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten, die aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausgeübt werden können. Es kann sein, dass der Versicherer weitere Nachfragen oder Untersuchungen durchführt.

Warum wird die BU-Rente oft abgelehnt?

Ein häufiger Grund für die Ablehnung einer BU-Rente ist die unvollständige oder fehlerhafte Beantwortung von Rückfragen des Versicherers. Mehr als ein Drittel aller Ablehnungen beruhen auf mangelnder Mitwirkung der Versicherten, z.B. bei der Vorlage notwendiger Unterlagen oder der Beantwortung von Rückfragen des Versicherers.

Was kann ich tun, wenn meine BU-Rente abgelehnt wird?

Wird die BU-Rente abgelehnt, sollten Betroffene die Entscheidung nicht akzeptieren. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann helfen, gegen die Ablehnung vorzugehen und die Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wie hilft ein Anwalt bei der Beantragung und Durchsetzung der BU-Rente?

Ein Rechtsanwalt kann die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen, darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden und im Falle einer Ablehnung rechtliche Schritte einleiten. Dies entlastet die Betroffenen in der ohnehin belastenden Situation und erhöht die Chance, dass die BU-Rente gewährt wird.

Bildquellennachweis: Prostock-studio | Canva.com

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Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

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