Berufsunfähigkeit Depression: Wie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihre Ansprüche durchsetzen kann

Depressionen gehören heute zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Wer plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, steht nicht nur vor gesundheitlichen, sondern auch vor finanziellen Problemen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll in solchen Fällen Sicherheit geben. Doch gerade bei psychischen Erkrankungen lehnen Versicherer Leistungen häufig ab oder verzögern die Auszahlung.

Berufsunfähigkeit Depression

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Matthias Neeb ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und informiert in diesem Beitrag, wann eine Depression zur Berufsunfähigkeit führt, wie die BU-Versicherung bei Depressionen prüft, welche Ansprüche Sie haben und wie ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Ihre Rechte durchsetzt.

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Wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an unsere spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf Fälle im Bereich Berufsunfähigkeit spezialisiert und helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie einfach meine BU-Kanzlei für ein Erstgespräch. 

1. Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Depressionen?

Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauernd zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG).

Bei Depressionen bedeutet das: Ihre psychische Erkrankung schränkt Sie so stark ein, dass Sie die wesentlichen Tätigkeiten Ihres Berufs nicht mehr oder nur noch teilweise ausführen können.

Depressionen können in unterschiedlichen Schweregraden auftreten – von leichter, mittelgradiger bis hin zu schwerer Depression. Bei fortgeschrittenen oder chronischen Verläufen kommt es häufig zu langfristigen Arbeitsausfällen. Viele Betroffene können selbst einfache Tätigkeiten nicht mehr zuverlässig und konzentriert ausüben.

2. Häufige Probleme mit der BU-Versicherung bei Depressionen

Versicherungen prüfen sehr genau, bevor sie eine BU-Rente zahlen. Bei Depressionen werden Anträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt – nach unserer Erfahrung zunächst etwa 60-70 Prozent aller Fälle. Die Versicherer nutzen dabei immer wiederkehrende Argumentationsmuster:

Der Versicherer behauptet, die Erkrankung sei nicht ausreichend nachgewiesen

Anders als körperliche Leiden lassen sich Depressionen nicht im Röntgenbild zeigen. Versicherer nutzen diese „Unsichtbarkeit“ systematisch aus und stellen fachärztliche Diagnosen grundsätzlich in Frage. Sie beauftragen oft eigene Gutachter, die – wenig überraschend – zu anderen Einschätzungen kommen als die behandelnden Ärzte. Typische Argumente: „Die Diagnose stützt sich nur auf Selbstangaben“ oder „Es fehlen objektive Befunde“.

Es wird unterstellt, dass eine Besserung durch Therapie möglich sei

Etwa 30 Prozent aller Depressionen sprechen nicht oder nur unzureichend auf Standardtherapien an. Trotzdem beharren Versicherer darauf, dass noch nicht alle Therapieoptionen ausgeschöpft seien – selbst nach jahrelangen erfolglosen Behandlungsversuchen. Sie setzen Betroffene unter Druck, immer neue Therapien zu beginnen, und werten eine Weigerung als mangelnde Mitwirkung.

Vorvertragliche Anzeigepflichten sollen verletzt worden sein, weil frühere psychische Beschwerden nicht angegeben wurden

Dies ist die „Allzweckwaffe“ der Versicherer. Wer früher einmal den Hausarzt wegen Schlafproblemen konsultiert oder vorübergehend pflanzliche Beruhigungsmittel genommen hat, soll dies verschwiegen haben. Die Gesundheitsfragen sind oft so formuliert, dass selbst Fachleute sie missverstehen können. Versicherer behaupten dann einen Zusammenhang zur späteren Depression – auch wenn Jahre oder Jahrzehnte dazwischen liegen.

In der Praxis führt das dazu, dass Versicherungsnehmer in einer ohnehin belastenden Situation auch noch um ihre finanzielle Absicherung kämpfen müssen. Während des oft jahrelangen Verfahrens fließt kein Geld, der finanzielle Druck verstärkt die Depression zusätzlich. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Verzögerungstaktik für Versicherer erfolgreich: Viele Betroffene geben auf oder akzeptieren niedrigere Vergleichssummen.

3. Wie wird Berufsunfähigkeit wegen Depression festgestellt?

Ob Sie berufsunfähig sind, entscheidet letztlich der Versicherer auf Grundlage medizinischer Gutachten.
Für den Nachweis benötigen Sie:

  • Detaillierte ärztliche Atteste und Befundberichte,
  • eine genaue Schilderung Ihrer beruflichen Tätigkeiten,
  • Dokumentation der Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag.

Der Gutachter beurteilt, ob Sie dauerhaft zu mindestens 50 % arbeitsunfähig sind. Dabei kommt es nicht auf Ihren allgemeinen Gesundheitszustand an, sondern darauf, ob Sie Ihren konkreten Beruf noch ausüben können.

Beispiel: Büroangestellte mit schwerer Depression

Frau M. arbeitet seit 15 Jahren als Sachbearbeiterin. Nach einem Burnout entwickelt sie eine schwere Depression. Sie kann sich nicht mehr konzentrieren, vergisst Termine und meidet Kontakte. Ihr Arzt bescheinigt, dass sie voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig ist. Die BU-Versicherung lehnt ab – angeblich könnten ihre Symptome mit einer Therapie innerhalb eines Jahres behoben werden. Erst nach anwaltlicher Einschaltung und zusätzlichem Gutachten wird die BU-Rente rückwirkend gezahlt.

4. Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Neben der privaten BU-Versicherung können Betroffene Anspruch auf staatliche Leistungen haben, die jedoch deutlich andere Voraussetzungen und niedrigere Leistungen bieten:

  • Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI):: Wird gezahlt, wenn Sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs oder drei Stunden (volle bzw. Teilerwerbsminderungsrente) täglich arbeiten können – unabhängig von Ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Krankengeld (§ 44 SGB V): Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen Krankengeld – allerdings nur 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Danach endet der Anspruch, auch wenn Sie noch arbeitsunfähig sind. Ohne weitere Ansprüche droht dann der Übergang in die Grundsicherung.
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII): Wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, greift das soziale Netz. Die Grundsicherung beträgt seit Januar 2024 für Alleinstehende 563 Euro monatlich plus Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Voraussetzung ist jedoch eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung.

Die finanzielle Absicherung durch staatliche Leistungen reicht daher bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Während eine private BU-Rente den konkreten Beruf absichert und oft 60-80 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt, führen staatliche Leistungen meist zu einem drastischen sozialen Abstieg – umso wichtiger ist daher die private Berufsunfähigkeitsversicherung als zentrale Säule der Existenzsicherung.

5. So hilft ein Fachanwalt bei BU wegen Depression

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt wie Matthias Neeb prüft Ihren Versicherungsvertrag und Ihre medizinischen Unterlagen, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung und sorgt für eine fundierte Begründung Ihres Anspruchs.

Er kann:

  • fehlende oder unklare Unterlagen beschaffen,
  • geeignete Gutachter einschalten,
  • unberechtigte Ablehnungen anfechten,
  • im Streitfall Klage einreichen und Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

Gerade bei Depressionen ist es wichtig, die individuellen Einschränkungen präzise zu dokumentieren und Missverständnisse zu vermeiden.

6. Fazit: Das Wichtigste in Kürze

  • Depressionen sind eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit.
  • Für den Anspruch auf BU-Rente muss eine mindestens 50%ige Einschränkung der beruflichen Tätigkeit vorliegen.
  • Versicherer lehnen Anträge bei psychischen Erkrankungen oft ab – juristische Unterstützung erhöht die Erfolgschancen.
  • Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann die Ansprüche prüfen, durchsetzen und Sie im gesamten Verfahren begleiten.
  • Matthias Neeb bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und bundesweite Unterstützung.

7. FAQ

Wann bin ich bei Depressionen berufsunfähig?

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen.

Zahlt die BU-Versicherung bei Depressionen?

Ja, wenn die Erkrankung ausreichend nachgewiesen ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer entscheidet über die Berufsunfähigkeit?

Der Versicherer prüft anhand ärztlicher Gutachten, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Ausführliche ärztliche Atteste, eine Tätigkeitsbeschreibung und Nachweise Ihrer Einschränkungen.

Wie kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen?

Er prüft Ihren Anspruch, holt Gutachten ein, führt die Verhandlungen mit der Versicherung und klagt notfalls Ihre Rechte ein.

Bildquellennachweis: Alipstudio | Canva.com

Wenn Ihre BU-Versicherung wegen einer Depression nicht zahlt oder Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, sollten Sie schnell handeln. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – sichern Sie Ihre Rechte und erhöhen Sie Ihre Chancen auf die BU-Rente, die Ihnen zusteht.

Rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

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Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung unterstütze ich meine Mandanten bei allen Fragen rund um Versicherungsverträge, Schadensregulierung und Streitigkeiten mit Versicherungen. Mein Ziel: klare Antworten, durchsetzbare Lösungen und die bestmögliche Vertretung bei Problemen mit privaten oder gesetzlichen Versicherungen.

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