Berufsunfähigkeit wegen Burnout und psychischen Erkrankungen

Immer mehr Menschen leiden in Deutschland an psychischen Erkrankungen. Vor allem Depressionen und Burnout sind in unserer Gesellschaft nicht mehr die Ausnahme, sondern haben sich zu Volkskrankheiten entwickelt. Doch was tun, wenn die Psyche so sehr erkrankt ist, dass eine Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist? Kann eine psychische Erkrankung überhaupt zur Berufsunfähigkeit führen?

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Versicherungen verzeichnen seit Jahren einen starken Anstieg bei den Fällen von Berufsunfähigkeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen. Fast die Hälfte der Empfänger einer BU-Rente sind aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig.

Und auch wenn die meisten BU-Versicherungen Burnout und Ähnliches als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkennen, haben es viele Betroffene schwer, tatsächlich die Zahlung der BU-Rente bei psychischer Erkrankung zu erreichen.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Fall der Fälle die BU-Rente richtig beantragen, welche Nachweise wichtig sind und wie Sie sich gegen Ihre Versicherung wehren können, die die Zahlung verweigert.

Inhalt:

1. Ab wann ist man berufsunfähig?

Für den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es eine gesetzliche Definition. So definiert der Gesetzgeber in § 172 VVG die Berufsunfähigkeit wie folgt: 

“Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.”

Damit lässt sich für Versicherungen jedoch schlecht arbeiten, denn es fehlt an konkreten Voraussetzungen, die für eine Leistung vorliegen müssen. Deshalb gibt es in den meisten BU-Versicherungsverträgen konkrete Kriterien, die den Eintritt einer Berufsunfähigkeit, die zur Zahlung einer BU-Rente berechtigt, konkretisiert: 

  1. Berufsunfähig ist, wer zu mindestens 50 Prozent nicht mehr berufsfähig ist und 
  2. seinen zuletzt ausgeübten Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben kann und
  3. voraussichtlich für mindestens 6 Monate berufsunfähig bleiben wird.

Diese Berufsunfähigkeit wird meist von einem Arzt festgestellt und durch den Versicherer geprüft. Treffen die Kriterien nicht zu, beispielsweise weil eine frühere Genesung prognostiziert wird, besteht in der Regel kein Anspruch auf Auszahlung einer BU-Rente. 

Beachten Sie: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit, auch wenn die Definitionen und Begrifflichkeiten sich überschneiden können.

Die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Absicherungsmöglichkeiten durch eine Versicherung haben wir in einem eigenen Beitrag zum Thema für Sie zusammengefasst. 

2. BU-Rente bei Burnout, Depression & Co.

Auch psychische Erkrankungen wie ein Burnout oder eine Depression können Grund für eine Berufsunfähigkeit sein. In den meisten Versicherungsverträgen werden keine einzelnen Krankheiten ein- oder von der Zahlung einer BU-Rente ausgeschlossen. 

Die Genesung der Psyche, insbesondere bei Burnout (ein Oberbegriff für verschiedene psychische Erkrankungen) , kann mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen. Wird eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate diagnostiziert, können Sie auch im Falle eines Burnouts, einer Depression oder anderen schwerwiegenden psychischen Leiden eine BU-Rente beantragen.

Wenn Sie bereits vor dem Abschluss der Versicherung an einer psychischen Krankheit litten, können diese vom Umfang der Versicherung ausgeschlossen werden. Prüfen Sie daher immer sorgfältig Ihren Vertrag.

3. Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen: Welche Nachweise benötige ich für die BU-Rente?

Auch wenn eine psychische Erkrankung grundsätzlich eine Berufsunfähigkeit rechtfertigt, so ist der Nachweis einer solchen bei Ihrer Versicherung deutlich schwieriger als bei körperlichen Leiden oder einem Unfall. Das führt auch dazu, dass ein Antrag auf BU-Rente bei einem Burnout oder ähnlichem häufiger zu Komplikationen führt – und das, obwohl psychische Erkrankungen fast die Hälfte der Anträge ausmachen. 

Das liegt vor allem daran, dass psychische Erkrankungen keine oder erst seit kurzem gesicherte medizinische Diagnosen sind. So wurde das Burnout erst 2021 in die ICD-11, also die Klassifikation aller Krankheiten, aufgenommen und somit offiziell anerkannt. Die Diagnostik ist bei psychischen Erkrankungen jedoch sehr schwierig und wird von Versicherungen daher häufig angezweifelt. 

Nichtsdestotrotz gibt es einige hilfreiche Tipps, die die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen erleichtern können: 

  • Sammeln Sie AU-Bescheinigungen: Krankschreibungen sind ein wichtiger Beleg für eine spätere Berufsunfähigkeit. Dokumentieren Sie daher sorgfältig Ihre krankheitsbedingten Abwesenheiten aufgrund von Symptomen des Burnouts oder einer Depression. Besonders Selbstständige verzichten häufig darauf, weil Sie niemandem die Krankschreibung vorlegen müssen. Für eine BU-Rente kann dies aber nützlich sein. 
  • Attest vom Facharzt: Auch wenn ein Attest vom Hausarzt grundsätzlich ausreicht, so kann es die Chancen auf Anerkennung deutlich erhöhen, wenn Sie sich ein Attest von einem Neurologen, Psychiater oder einem anderen Facharzt ausstellen lassen. Denn Mitarbeiter von Versicherungen sind auch nur Menschen, die unter Umständen Vorurteile haben und einem einfachen Attest keinen großen Glauben schenken. Ein Facharzt, der hinter Ihnen steht, kann hier Wunder bewirken. 
  • Nachweise zu Klinikaufenthalten: Wurde Ihnen ein Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung oder Reha-Klinik empfohlen oder attestiert, sollten Sie diese in jedem Fall wahrnehmen. Nicht nur, dass diese Maßnahmen Sie und Ihren Heilungsprozess fördern, sie erhöhen zudem die Chancen auf eine Auszahlung einer BU-Rente. Auch die Behandlung in einer Tagesklinik oder eine teilstationäre Behandlung können die Genehmigung eines Antrags bei der Versicherung erhöhen. Achten Sie darauf, dass Sie die Atteste und Aufenthalte sorgfältig dokumentieren. 

In jedem Fall sollten Sie alle Nachweise und Dokumente, die Sie haben, immer auch einreichen. Außerdem sollten Sie auf Rückfragen und andere Formulare zeitnah reagieren

Psychische Erkrankungen hindern Betroffene häufig daran, Nachweise zu führen und Formulare zeitnah auszufüllen. Das alles erfordert viel Kraft, die Sie in einer solchen Situation möglicherweise nicht haben. Es ist dennoch äußerst wichtig für die Beantragung Ihrer BU-Rente. Sie haben jahrelang in die BU eingezahlt und schließlich genau für diesen Fall vorgesorgt.

Benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei für Versicherungsrecht. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten Ihrer BU-Rente. 

4. Burnout: Was tun, wenn die BU nicht zahlt?

Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung die Auszahlung Ihrer BU-Rente. Das kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten Gründe sind fehlende Unterlagen oder Nachweise, Ausschlussklauseln im Vertrag oder Sie haben eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt (etwa weil Sie bereits vor Abschluss der BU einmal psychisch erkrankt waren). 

In der Regel lassen sich diese Gründe jedoch beseitigen und die Auszahlung der BU-Rente doch noch durchsetzen. Möglich sind zum Beispiel ein erneutes Gutachten, weitere Nachweise oder auch die Mandatierung eines erfahrenen Anwalts, der Sie bei der Durchsetzung unterstützt. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

5. Wie kann ein Anwalt im Versicherungsrecht helfen?

Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, haben Sie vermutlich allerlei Sorgen. Keine davon sollte sein, wie Sie die nächsten Monate finanziell überbrücken. Schließlich haben Sie dafür eine Versicherung abgeschlossen.

Insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout haben Betroffene häufig nicht einmal die Kraft, sich um die Antragsstellung und die eintreffenden Formulare zu kümmern, die auf Sie zukommen. Das ist verständlich und durch die Krankheit bedingt. Wenn diese Versicherung nicht zahlt, sollten Betroffene den Weg zum Anwalt deshalb nicht scheuen. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, bis hin zur Klage, wenn dies erforderlich ist. 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer BU-Rente bei Leistungsverweigerung, damit Sie sich Ihrer Genesung widmen können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie Unterstützung bei Ihrer BU-Versicherung benötigen, insbesondere im Streitfall mit Ihrer Versicherung.

6. Fazit

  1. Die mittlerweile häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind Krankheiten der Psyche wie Burnout oder Depression.
  2. Die meisten BU-Versicherungen leisten auch im Falle einer psychischen Erkrankung, wenn diese eine Berufsunfähigkeit auslöst. 
  3. Allerdings ist die Anerkennung deutlich schwieriger als bei körperlichen Erkrankungen und nicht alle psychischen Erkrankungen werden offiziell als Krankheit gesehen. 
  4. Um Streit mit der Versicherung zu vermeiden, kann unsere erfahrene Kanzlei helfen, Ihren Anspruch auf eine BU-Rente durchzusetzen. 

7. FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

1. Kann eine psychische Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führen?

Ja, psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression können zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie dazu führen, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge der Krankheit nicht mehr ausüben kann.

2. Welche Nachweise benötige ich für die Beantragung einer BU-Rente bei psychischen Erkrankungen?

Wichtige Nachweise sind unter anderem ärztliche Atteste, AU-Bescheinigungen über krankheitsbedingte Abwesenheiten, Nachweise zu Klinikaufenthalten sowie gegebenenfalls Atteste von Fachärzten wie Neurologen oder Psychiatern.

3. Wie kann ich vorgehen, wenn meine Versicherung die Zahlung der BU-Rente verweigert?

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, können Gründe wie fehlende Unterlagen, Ausschlussklauseln im Vertrag oder vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen vorliegen. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Anwalt im Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um Ihren Anspruch auf eine BU-Rente durchzusetzen.

4. Welche Unterstützung bietet eine spezialisierte Anwaltskanzlei im Versicherungsrecht?

Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann bei der Durchsetzung des Anspruchs auf die BU-Rente helfen, einschließlich der Klageerhebung, falls erforderlich. Sie unterstützt Betroffene bei allen Schritten, um sicherzustellen, dass sie die ihnen zustehende Leistung erhalten.

5. Gibt es spezielle Klauseln oder Bedingungen für die Beantragung einer BU-Rente bei psychischen Erkrankungen?

In den meisten Versicherungsverträgen werden psychische Erkrankungen nicht explizit ausgeschlossen. Jedoch kann es sein, dass bereits vor Vertragsabschluss bestehende psychische Leiden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um etwaige Ausschlussklauseln zu identifizieren.

Bildquellennachweis: dragana991 | Canva.com

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Wenden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an unsere Kanzlei. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem individuellen Fall. In den meisten Fällen muss es nicht zu einem gerichtlichen Prozess kommen, eine rechtliche Beratung und eine neutrale Kommunikation mit den Versicherungen können oft Wunder bewirken.

Rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

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Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

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