ME/CFS und Berufsunfähigkeit: Wenn chronische Erschöpfung zum Versicherungsfall wird

Viele Menschen, die an Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) leiden, durchlaufen einen langen Leidensweg. Die Symptome dieser Erkrankung sind schwerwiegend, werden oft falsch gedeutet oder unterschätzt. Parallel dazu verschlechtert sich die berufliche Leistungsfähigkeit meist schleichend, bis eine weitere Ausübung des Berufs kaum noch möglich ist.

ME/CFS und Berufsunfähigkeit

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In diesem Beitrag erläutere ich, unter welchen Voraussetzungen ME/CFS zur Berufsunfähigkeit führen kann, wie private Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall reagieren, welche Hürden und typischen Ablehnungsgründe bestehen und wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können. Sie erfahren außerdem, welche Rolle eine präzise medizinische und juristische Vorbereitung spielt und wie ich Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstütze.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung?

Wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an unsere spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf Fälle im Bereich Berufsunfähigkeit spezialisiert und helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie einfach meine BU-Kanzlei für ein Erstgespräch. 

Übersicht:

1. Was ist ME/CFS?

ME/CFS steht für Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom. Es handelt sich um eine schwere, chronische neuroimmunologische Erkrankung. Hauptsymptom ist eine ausgeprägte, persistierende Erschöpfung, die sich durch Ruhe nicht bessert. Charakteristisch ist die sogenannte „Post-Exertional Malaise“: Selbst geringe körperliche oder geistige Anstrengungen verschlechtern den Zustand massiv und langanhaltend. Typisch sind darüber hinaus Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schmerzen, Schlafstörungen, Kreislaufbeschwerden und eine stark reduzierte Belastbarkeit.

Viele Erkrankte berichten, dass sie anfangs versuchen, ihre Tätigkeit durch Reduktion der Stundenzahl oder Aufgabenverlagerung aufrechtzuerhalten. Irgendwann sind aber selbst diese Anpassungen nicht mehr möglich – der vollständige oder weitgehende Rückzug aus dem Berufsleben droht.

2. Wann liegt bei ME/CFS Berufsunfähigkeit vor?

Die Frage der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch die Bedingungen in Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie § 172 VVG bestimmt: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist dabei nicht nur die Diagnose, sondern der konkrete Bezug zu Ihrer bisherigen Tätigkeit.

Jeder Beruf stellt andere Anforderungen: Für einen IT-Projektleiter, bei dem Planung, Koordination und Kommunikation im Fokus stehen, genügen schon Störungen von Konzentration und Belastbarkeit, um die Tätigkeitsfähigkeit in erheblichem Maße einzuschränken. Ebenso kann eine medizinische Fachangestellte, die nur noch wenige Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten kann und bei der schon geringe Belastung zu mehrtägiger Verschlechterung führt, als berufsunfähig gelten, wenn sie ihre Tätigkeit nicht mehr in dem prägenden Umfang ausführen kann.

Die Rechtsprechung stellt klar: Neben der Symptombeschreibung sind insbesondere die Auswirkungen auf die konkrete Ausübung Ihres Berufs entscheidend, nicht auf einfache Alltagsverrichtungen oder andere Arbeiten.

3. Wie prüft die BU Versicherung bei ME/CFS?

BU-Versicherungen prüfen Leistungsanträge bei ME/CFS besonders streng. Die Erkrankung ist klinisch zu diagnostizieren; objektivierbare Labor- oder Bildgebungsbefunde gibt es meist nicht. Das eröffnet den Versicherern eine breitere Angriffsfläche, etwa beim Argument der fehlenden „Objektivierbarkeit“. Dennoch ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass bei Krankheitsbildern ohne naturwissenschaftlich eindeutig fassbare Befunde (wie bei vielen chronischen Fatigue- und Schmerzsyndromen) der ärztliche Nachweis auch auf einer validen subjektiven Schilderung und einer sorgfältigen klinischen Exploration beruhen darf, sofern der medizinische Sachverständige seine Diagnose plausibel begründet und alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Zu den obligatorischen Nachweisen gehören:

  • Fachärztliche Diagnostik mit ausführlicher Anamnese,
  • Dokumentation Ihrer individuellen Belastungsgrenzen,
  • präzise Beschreibung aller beruflichen Anforderungen (Tätigkeitsprofil),
  • eine ärztliche Prognose zur Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung.

Von besonderer Bedeutung ist eine nachvollziehbare und individualisierte Schilderung, warum genau Ihre Tätigkeit im erforderlichen Umfang nicht mehr möglich ist.

4. Typische Probleme mit der BU Versicherung bei ME/CFS

Der Prüfprozess von Versicherern ist anspruchsvoll und für Betroffene häufig belastend. Immer wieder kommen ähnliche Argumentationsmuster zum Tragen:

  • Restleistungsfähigkeit/Beschränkte Umorganisation: Versicherungen behaupten oft, eine „zumutbare Umorganisation“ der Tätigkeit sei möglich, insbesondere bei Selbstständigen. Auch wird eine angeblich noch verbleibende berufliche Leistungsfähigkeit unterstellt.
  • Verweisung: Soweit die Versicherungsbedingungen dies vorsehen, geschieht es regelmäßig, dass Versicherte auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, die Sie nach Ansicht der Versicherung trotz Erkrankung noch ausüben könnten.
  • Dokumentations- und Nachweismängel: Gerade bei ME/CFS fordert der Versicherer vielfach zusätzliche Gutachten; fehlende oder zu pauschale Tätigkeitsbeschreibungen bzw. lückenhafte medizinische Befunde führen häufig zur Ablehnung.
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Besonders kritisch sind Konstellationen, bei denen im Antrag frühere Erschöpfungszustände oder psychosomatische Beschwerden fälschlicherweise nicht angegeben wurden. Hier drohen Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags.
  • Fehldiagnose und Umschreibung: Nicht selten wurde eine beginnende ME/CFS anfangs als „Depression“ oder „Burnout“ eingeordnet, was bei späterer Korrektur zu Problemen bei der Ursache / Anzeigepflicht führen kann.

Die Rechtsprechung betont, dass für den Fall der Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen der Versicherte nur dann haftet, wenn er von dem betreffenden Zustand tatsächlich Kenntnis hatte bzw. sich dieser für ihn erkennbar manifestiert hat.

5. Besonderheiten bei ME/CFS nach Post-Covid / Long Covid

Seit der Corona Pandemie treten ME/CFS-ähnliche Krankheitsbilder vermehrt als Folge von Infektionen mit dem Coronavirus auf (sog. Post-Covid- oder Long Covid-Syndrom). Auch in diesen Fällen gilt: Die Ursache der Erkrankung ist für die Eintrittspflicht der BU Versicherung nicht allein entscheidend. Maßgeblich ist, ob infolge des Krankheitsbildes eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, also mindestens 50-prozentige Einschränkung der letzten beruflichen Tätigkeit, auf Dauer vorliegt.

Die medizinische Einordnung als ME/CFS, Long Covid oder „sonstige Erschöpfungssymptomatik“ kann jedoch Auswirkung darauf haben, wie gut die Beweislage bzw. die Einschätzung durch medizinische Gutachter gelingt und wie sich die Prognose gestaltet.

Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit

Wer aufgrund von ME/CFS dauerhaft nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, kann – zusätzlich oder alternativ zu privaten Versicherungsleistungen – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese wird jedoch nur bei nachgewiesener Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezahlt, und zwar unabhängig vom ursprünglich ausgeübten Beruf. Die Zugangshürden sind dementsprechend hoch, die Leistungen meist deutlich niedriger als das frühere Einkommen.

Gerade deshalb ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung so bedeutsam: Sie schützt nicht allgemein, sondern sichert Ihren konkret ausgeübten Beruf und Ihren Lebensstandard ab

6. Wie ich Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstütze

Die Durchsetzung von Ansprüchen auf BU-Leistungen bei ME/CFS erfordert umfassende Erfahrung und rechtliche wie medizinische Expertise. Die Ablehnungsquote insbesondere bei psychischen oder chronischen Erkrankungen ist hoch. Viele Mandanten erleben nicht nur langwierige Prüf- und Gutachtenverfahren, sondern sind aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation besonders belastet.

Ich vertrete seit über 20 Jahren ausschließlich Versicherungsnehmer gegen Versicherer. Bei mir erhalten Sie:

  • eine detaillierte Prüfung Ihrer Versicherungsbedingungen und Ablehnungsbegründungen,
  • eine individuelle Strategie zur konsequenten Anspruchsdurchsetzung,
  • Unterstützung bei der Beschaffung und Formulierung medizinischer Dokumente,
  • die Übernahme der gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Kommunikation,
  • bundesweite und unkomplizierte Betreuung – auch online.

Eine fundierte anwaltliche Begleitung erhöht nachweislich Ihre Erfolgsaussichten auf Anerkennung und Auszahlung.

8. Fazit: ME/CFS und Berufsunfähigkeit im Überblick

  • ME/CFS ist eine anerkannte chronische Erkrankung mit oft schwerwiegenden Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit.
  • Besonders wichtig sind ärztliche Dokumentationen über den Verlauf der Erkrankung und welche Behandlungen zwischenzeitlich durchgeführt worden sind. Welche Fachärzte/Fachärztinnen können was dokumentieren? 
  • Für den Anspruch auf BU Leistungen ist nicht die Diagnose an sich, sondern der Verlust der Fähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs zu mindestens 50 Prozent relevant.
  • Versicherer prüfen strenger und fordern detaillierte Nachweise. Die medizinische und juristische Dokumentation muss entsprechend präzise und überzeugend sein.
  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist – neben möglichen staatlichen Leistungen der zentrale Baustein Ihrer finanziellen Absicherung im Krankheitsfall.
  • Wer bei Ablehnung nicht aufgibt und fachanwaltliche Unterstützung nutzt, hat deutlich bessere Chancen auf Anerkennung seiner Ansprüche.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wann bin ich bei ME/CFS berufsunfähig?

Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei ME/CFS?

Grundsätzlich ja. Versicherten mit ME/CFS steht die BU Rente zu, sofern die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird. Die Diagnose allein reicht jedoch nicht; entscheidend sind die Auswirkungen auf Ihre individuelle Berufsausübung und deren Dauerhaftigkeit.

Wer entscheidet über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit?

Zunächst prüft der Versicherer anhand aller Unterlagen und ggf. Gutachten, ob Berufsunfähigkeit besteht. Kommt es zum Streit, entscheiden unabhängige Gutachter und im letzten Schritt das Gericht.

Welche Rolle spielt die Prognose?

Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich dauerhaft sein. Eine lediglich vorübergehende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit genügt nicht.

Was tun bei Ablehnung durch die Versicherung?

Lassen Sie die Entscheidung durch einen spezialisierten Fachanwalt überprüfen. In vielen Fällen bestehen nach sorgfältiger Prüfung und medizinisch juristischer Aufbereitung des Falles gute Chancen, Ihre Ansprüche auch außergerichtlich oder, falls nötig, gerichtlich durchzusetzen.

Bildquellennachweis: KI|ChatGPT.com

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei ME/CFS nicht zahlt oder Leistungen ablehnt, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und unterstütze Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer BU-Leistungen.

Rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

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Als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung unterstütze ich meine Mandanten bei allen Fragen rund um Versicherungsverträge, Schadensregulierung und Streitigkeiten mit Versicherungen. Mein Ziel: klare Antworten, durchsetzbare Lösungen und die bestmögliche Vertretung bei Problemen mit privaten oder gesetzlichen Versicherungen.

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