Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?
Plötzlich ist der Alltag nicht mehr wie zuvor: Eine ernste Erkrankung oder ein Unfall macht es unmöglich, Ihren Beruf weiter wie gewohnt auszuüben. Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um für diesen Fall vorzusorgen – und stehen dennoch vor vielen Fragen: Wer entscheidet nun eigentlich, ob Sie berufsunfähig sind? Nach welchen Regeln läuft das Verfahren ab? Und: Was tun, wenn Ihre Versicherung die Leistung ablehnt?

Haben Sie offene Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung zu der Frage: Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit? Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 02 51 / 42 48 3 oder per E-Mail an: neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de
In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Entscheidungsprozess abläuft, welche Fallstricke bestehen und wie ein erfahrener Fachanwalt wie Matthias Neeb Sie unterstützt. Sie erhalten praktische Hinweise, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und warum es sich lohnt, frühzeitig professionelle Hilfe einzuholen.
Sie brauchen rechtliche Unterstützung?
Wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an unsere spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf Fälle im Bereich Berufsunfähigkeit spezialisiert und helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie einfach meine BU-Kanzlei für ein Erstgespräch.
Übersicht:
1. Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft oder für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent weiterführen können. Neben körperlichen Erkrankungen sind auch psychische Leiden wie Depressionen wichtige Gründe für Berufsunfähigkeit.
Wichtig ist: Es zählt immer Ihre konkrete Tätigkeit mit ihren Anforderungen im Alltag – und nicht eine abstrakte Berufsbeschreibung. Die Versicherung prüft also, was Sie „vorher“ tatsächlich gemacht haben und ob Sie dazu noch in der Lage sind.
2. Wie läuft die Prüfung ab – wer entscheidet wann?
Im ersten Schritt sind immer Sie als Versicherter gefordert: Sie müssen einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen und belegen, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr wie erforderlich ausüben können.
Nach Antragstellung prüft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, ob Sie die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu verlangt der Versicherer in der Regel ausführliche Unterlagen:
- Detaillierte Berichte Ihrer behandelnden Ärzte und Therapeuten
- Genaue Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Eventuell ergänzende Fragebögen
Viele Versicherte erleben hier bereits Belastungen und Unsicherheiten: Die Prüfung ist zeitintensiv und oft kommen Rückfragen der Versicherung. Es ist üblich, dass Versicherer betonen, es mangele an Beweisen oder weitere Nachweise seien nötig. Das kann verunsichern – ist aber nicht ungewöhnlich.
Nach der Sichtung aller Unterlagen bewertet der Versicherer, ob aus seiner Sicht Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Entscheidung trifft also zunächst ausschließlich die Versicherung – und zwar nach eigenen Maßstäben und Richtlinien. Die Praxis zeigt: Oft werden Anträge vorerst abgelehnt oder nur zögerlich bearbeitet.
Verzweifeln Sie nicht, wenn Sie eine Ablehnung erhalten. Sie sind nicht allein – viele erleben das Gleiche. Genau hier setzt rechtliche Unterstützung an.
3. Die Rolle medizinischer Gutachten
Viele Versicherte erhalten im Laufe des Verfahrens Post mit der Aufforderung, ein Gutachten bei einem von der Versicherung beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Ein „medizinisches Gutachten“ kann eine große Rolle für den Ausgang Ihres Falles spielen. Es beurteilt fachlich, ob und in welchem Umfang eine Berufsunfähigkeit besteht – unter Berücksichtigung aller vorliegenden medizinischen Befunde und Ihrer individuellen Arbeitssituation.
Wichtig zu wissen:
- Sie sind nicht verpflichtet, jedes Gutachten “ungeprüft” zu akzeptieren.
- Sie können jederzeit eigene ärztliche Stellungnahmen und ergänzende Unterlagen beibringen.
- Besonders bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Schmerzen ist eine interdisziplinäre Begutachtung sinnvoll, also z. B. durch verschiedene Fachrichtungen.
Gerichte weisen immer wieder darauf hin: Kein Gutachten ist “unanfechtbar”. Kommen berechtigte Zweifel auf, etwa bei in sich widersprüchlichen Ergebnissen, haben Versicherte das Recht auf eine umfassende, faire und objektive Neubewertung.
4. Was tun bei Ablehnung durch die Versicherung?
Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid? Lassen Sie sich nicht entmutigen. Viele Versicherte erleben genau das: Die Versicherung stützt die Ablehnung auf ein Gutachten, bestreitet die Dauerhaftigkeit der Einschränkung oder meint, sie könnten noch „andere“ Tätigkeiten übernehmen.
Jetzt ist wichtig: Es besteht kein Grund, die Entscheidung einfach hinzunehmen. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Sie können selbstverständlich der Entscheidung des Versicherers widersprechen.
- Sie dürfen eigene ärztliche Stellungnahmen und Gutachten vorlegen.
- Sie haben Anspruch auf eine schriftliche, nachvollziehbare Begründung der Ablehnung. Die Versicherung muss konkret darlegen, auf welcher Grundlage sie Ihren Antrag abgelehnt hat und ob alle Umstände korrekt berücksichtigt wurden.
Häufig reicht es nicht, standardisierte Formulare einzureichen. Sie gewinnen an Sicherheit, wenn Sie bereits zu diesem Zeitpunkt anwaltliche Unterstützung hinzuziehen. Der spezialisierte Anwalt prüft Ihre Unterlagen, holt – falls nötig – ergänzende Gutachten ein und argumentiert gezielt gegenüber der Versicherung.
5. Gerichtliche Entscheidung: Wenn keine Einigung möglich ist
Scheitert die Einigung mit der Versicherung, bleibt der Klageweg. Viele Versicherte zögern aus Sorge vor Kosten oder aufwändigen Gerichtsverfahren – dabei stehen die Erfolgschancen mit professioneller Begleitung oft besser als gedacht.
Im gerichtlichen Verfahren entscheidet das zuständige Zivilgericht über Ihren Antrag. Dabei gilt: Ein neutrales Sachverständigengutachten wird eingeholt, alle medizinischen und beruflichen Nachweise werden geprüft. Vorschnelle Einschätzungen der Versicherung haben hier keinen Vorrang mehr – das Gericht muss den Sachverhalt eigenständig und umfassend aufklären.
Werden unterschiedliche Gutachten vorgelegt, etwa von Ihrer Seite und von der Versicherung, prüft das Gericht beide und kann eine weitere, interdisziplinäre Begutachtung veranlassen. So stellt es sicher, dass auch komplexe Gesundheitsprobleme fair bewertet werden.
Wichtig in diesem Schritt: Sie müssen den Verlauf und die Anforderungen Ihres letzten Berufs genau darstellen. Denn nur so kann nachvollzogen werden, ob Sie die wesentlichen Tätigkeiten tatsächlich noch leisten können.
6. Typische Situationen aus der Praxis
Viele Versicherte erleben beim Thema Berufsunfähigkeit wiederkehrende Schwierigkeiten:
- Nach einer schweren Erkrankung (z. B. Bandscheibenvorfall) holt die Versicherung ein Gutachten ein und erkennt nur geringe Einschränkungen an, obwohl der Versicherte sich im Alltag nicht mehr belasten kann. Erst durch zusätzliche ärztliche Nachweise oder einen Anwalt werden diese Zweifel entkräftet.
- Bei chronischen Schmerzzuständen oder psychischen Erkrankungen werden Beschwerden häufig „nicht objektiviert“ und die Einschränkungen unterschätzt. Hier ist es sinnvoll, dass Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen einbezogen werden, damit alle medizinischen Aspekte beachtet werden.
- Nach einer ursprünglich anerkannten Berufsunfähigkeit stellt die Versicherung die Leistungen später ein, weil ein Gutachten eine Besserung feststellt. Häufig schaffen es Betroffene erst mit anwaltlicher Hilfe, Gegenbeweise einzubringen und die Zahlungen weiter durchzusetzen.
Diese Beispiele zeigen: Die Entscheidung über Berufsunfähigkeit ist selten eindeutig. Jede Situation ist individuell zu bewerten und es lohnt sich, fachlichen und anwaltlichen Rat einzuholen.
7. Wann ist anwaltliche Unterstützung hilfreich?
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie in allen Phasen unterstützen. Erfahrungsgemäß lohnt sich anwaltlicher Beistand insbesondere, wenn
- die Versicherung Ihre Leistungen ablehnt oder verzögert,
- Sie zu einer Begutachtung bei einem Versicherungsgutachter geladen werden,
- Formulare und Nachweisführung kompliziert sind oder Unsicherheiten bestehen,
- widersprüchliche Gutachten vorliegen,
- Fristen zu laufen beginnen oder die Versicherung nachträglich Zahlungen einstellen will,
- die Einschätzung der Versicherung von Ihrer eigenen und der Ihrer Ärzte abweicht.
Durch die langjährige Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen unterstützt Sie Matthias Neeb individuell – von der ersten Analyse Ihrer Verträge, über die Vorbereitung aller Nachweise und Gutachten, bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung – so wissen Sie früh, wie Ihre Chancen stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
8. Fazit: Das Wichtigste auf einen Blick
- Über Ihre Berufsunfähigkeit entscheidet im ersten Schritt die Versicherung, meist auf Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten.
- Kommt es zum Streit, kann ein unabhängiges Gericht Ihre Ansprüche umfassend prüfen und ein eigenes Gutachten einholen.
- Die Beweislast für die Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherten. Eine genaue Beschreibung der eigenen Tätigkeit und fachärztliche Nachweise erhöhen die Chancen deutlich.
- Viele Betroffene erhalten ihre Leistungen erst mit juristischer Unterstützung – lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
- Ein erfahrener Fachanwalt wie Matthias Neeb klärt Sie individuell auf, setzt sich für
- Ihre Ansprüche ein und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
9. Häufige Fragen (FAQ)
Wer entscheidet, ob ich berufsunfähig bin?
Im ersten Schritt prüft und entscheidet Ihre Versicherung auf Grundlage der eingereichten Nachweise und Gutachten. Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Gericht abschließend über Ihren Anspruch entscheiden.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung meine Berufsunfähigkeit nicht anerkennt?
Sie können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, weitere Nachweise vorlegen und notfalls den Klageweg beschreiten.
Wie wichtig ist ein medizinisches Gutachten?
Ein qualifiziertes Gutachten ist meist entscheidend. Es zeigt, wie Ihre Erkrankung Ihre Tätigkeit beeinflusst und ob Berufsunfähigkeit vorliegt.
Welche Rolle spielt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Der Anwalt prüft Ihre Unterlagen, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung, besorgt zusätzliche Gutachten und setzt sich auch vor Gericht für Sie ein.
Muss ich selbst nachweisen, dass ich berufsunfähig bin?
Ja, Sie müssen nachvollziehbar schildern, warum Sie Ihre Arbeit nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben können. Hierbei helfen detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen und ärztliche Dokumentationen.
Was kostet mich die anwaltliche Beratung?
Bei Matthias Neeb erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und volle Kostentransparenz. Ob eine Rechtsschutzversicherung eingreift oder der Abschluss einer Honorarvereinbarung sinnvoll ist, darüber kann im Gespräch entschieden werden.
Bildquellennachweis: KI|ChatGPT.com
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