Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen: Wir klären auf!

Nicht mehr in dem erlernten oder ausgeübten Beruf arbeiten zu können, kann nicht nur zur Einschränkung für das eigene Leben werden, sondern hat auch große finanzielle Auswirkungen.

So ist eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen ein großes Risiko, da diese im Vergleich zu Arbeitnehmern im Berufsleben weniger abgesichert sind.

Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen

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Neben den finanziellen Folgen kann eine Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen einschneidende Konsequenzen für die eigene Lebensgestaltung haben.

Umso wichtiger, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und vorzusorgen, bevor eine solche Berufsunfähigkeit eintritt.

Eine einfache Möglichkeit ist dabei eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sogenannte BU.

Doch was bedeutet Berufsunfähigkeit und was ist von einer BU-Versicherung umfasst? In diesem Artikel klären wir auf.

Inhalt:

1.Berufsunfähig, arbeitsunfähig, erwerbsunfähig: Was ist der Unterschied?

Berufsunfähig ist jemand, wenn er seinen bisherigen Beruf für eine längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Daneben gibt es jedoch noch andere Begriffe, wie die Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, die häufig synonym verwendet werden. Es ist jedoch trotz Überschneidungen wichtig, diese Begriffe zu trennen:

  • Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn eine Person ihrer beruflichen Tätigkeit vorübergehend nicht mehr nachgehen kann. Eine Genesung ist also abzusehen. Das ist bereits bei jeder normalen Krankheit der Fall, für die sich Arbeitnehmer mit einer Krankschreibung des Arztes beim Arbeitgeber krankmelden können. In diesem Fall erhalten Betroffene eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Achtung: Besteht in der BU eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, kann auch hier im Zweifel schon Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen werden.

  • Am schwersten wiegt die Erwerbsunfähigkeit: Während bei der Berufsunfähigkeit die Person den eigentlich ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch möglicherweise andere Tätigkeiten weiterhin in Frage kämen, bedeutet Erwerbsunfähigkeit, dass dauerhaft keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Hier greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wobei deren Hürden hoch und die ausgezahlte Rente meist sehr niedrig ist.

2. Wann gelten Selbstständige als berufsunfähig?

Selbstständige sind berufsunfähig, wenn sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, weil sie infolge von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall dazu nicht mehr in der Lage sind.

Bei einer Berufsunfähigkeit sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zu zahlen, bis die Berufsunfähigkeit überwunden ist oder der Versicherungsschutz endet.

Auch eine psychische Erkrankung wie Depressionen oder ein Burnout (als Sammelbegriff) kann zu Berufsunfähigkeit führen. Auch bei einem altersbedingten Kräfteverfall, also wenn Menschen körperlich oder geistig nicht mehr belastbar sind, kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Wichtig: Die gesundheitliche Einschränkung oder der Verfall beziehen sich konkret auf den ausgeübten Beruf des Selbstständigen, nicht auf die gesamte Erwerbstätigkeit. Das bedeutet konkret: Berufsunfähig ist, wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, auch wenn er andere Berufe (zum Beispiel in einer anderen Branche) durchaus noch ausüben könnte. Dies gilt aber nur, wenn nicht die sog. abstrakte Verweisung vereinbart ist.

Für eine Berufsunfähigkeit gibt es 2 Voraussetzungen:

  1. Die berufliche Einschränkung oder der Ausfall muss mindestens 50 % betragen
  2. Die Ausübung des Berufs ist länger als 6 Monate (meistens, es gibt auch Verträge mit anderen Zeitspannen) nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Wer als Berufsunfähiger keine Versicherung abgeschlossen hat, ist in der Regel auf sich allein gestellt. Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente sind zwei verschiedene Dinge!

Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für private Versicherungsunternehmen teuer, weshalb sie nicht jeden Versicherungsnehmer annehmen. Bestehen Vorerkrankungen, kann es daher schwierig sein, eine passende Versicherung zu finden. Umso wichtiger ist es, sich frühestmöglich um eine BU zu kümmern, im besten Fall bereits beim Einstieg in das Berufsleben.

3. Können Selbstständige eine BU abschließen?

Auch Selbstständige und Freiberufler können – genau wie Angestellte – eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige abschließen, um sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen.

Gerade für Nicht-Angestellte ist es wichtig, sich finanziell abzusichern, da es bereits bei jeder Krankheit zu einem Zahlungsausfall kommen kann, der nicht abgedeckt ist. Der Grund: Selbstständige sind meist nicht von der Erwerbsminderungsrente erfasst, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die Kosten für eine BU können dabei sehr unterschiedlich ausfallen und hängen neben dem jeweiligen Versicherungsunternehmen von vielen weiteren Faktoren ab. Zum Beispiel:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Risiken des ausgeübten Berufes
  • Raucherstatus
  • Vertragslaufzeit und
  • Höhe der auszuzahlenden Rente im Versicherungsfall

Beim Antrag auf eine BU werden daher viele verschiedene Informationen abgefragt, so etwa die Krankheitsgeschichte der letzten Jahre. Danach entscheiden die Versicherer, ob sie eine Person als Versicherungsnehmer aufnehmen – oder nicht.

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige unter Umständen auch eine Arbeitskraftsicherung wie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung interessant.

Tipp: Achten Sie darauf, die BU möglichst früh in Ihrem Berufsleben abzuschließen und eine Vertragslaufzeit bis zum Renteneintrittsalter zu wählen. Denn durch einen frühen Abschluss sind nicht nur die Kosten niedriger, sollte der Vertrag während einer Berufsunfähigkeit enden, verlieren Sie automatisch den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.

4. Wann zahlt eine BU – und wann nicht?

Grundsätzlich zahlt eine BU immer dann, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird und dies ärztlich beweisen kann, etwa durch ein Attest. Gerade bei Selbstständigen sollten jedoch die Vertragsdetails beachtet werden, denn diese geben Aufschluss darüber, wann und in welcher Höhe die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

Besonders für Freiberufler und Selbstständige gibt es häufig Sonderklauseln, die es zu beachten gilt:

  • Nicht selten wird im Vertrag vorgeschrieben, dass der Selbstständige zunächst versucht, seine Tätigkeit umzugestalten, sodass er sie weiter ausüben kann, bevor ein Anspruch auf eine BU-Rente besteht. Man nennt dies Umorganisation.
  • Im Einzelfall können im Vertrag auch bereits konkrete Maßnahmen genannt sein, die durch den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit zu treffen sind

Faustregel: Der Selbstständige muss in der Regel gegenüber der Versicherung immer etwas mehr tun, um Leistungen zu erhalten.

Die Rechtsprechung gibt vor, die vertraglichen Verpflichtungen in den Grenzen der Zumutbarkeit zu halten und den betrieblichen Charakter nicht grundlegend zu verändern. Daran müssen sich alle Beteiligten grundsätzlich halten.

5. Checkliste: BU für Selbstständige – darauf sollten Sie achten

Der Versicherungsmarkt ist nicht nur gefüllt mit den verschiedensten Versicherungen, auch deren Bedingungen, Bewertungen und Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Für Versicherungsnehmer ist es daher häufig eine große Herausforderung, die richtige Versicherung zu finden.

Die folgende Checkliste ersetzt keine individuelle Beratung, sondern gibt eine erste Orientierung für Interessierte. Bitte wenden Sie sich im Ernstfall direkt an uns.

Folgende Indizien können Ihnen dabei helfen, eine seriöse und verlässliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige zu finden: 

  1. Der Vertrag gilt weltweit
  2. Die Rente wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig ist oder war. Andere Definitionen sollten Sie nicht akzeptieren
  3. Die BU-Rente wird auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt
  4. Die Rente wird auch dann für mindestens 3 Jahre rückwirkend gezahlt, wenn die Meldung verspätet erfolgt
  5. Es wird die letzte ausgeübte Tätigkeit geprüft. Wer also Erzieher gelernt hat, aber jetzt als Steuerfachangestellter arbeitet, wird auch als solcher geprüft
  6. Achten Sie darauf, dass keine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart ist
  7. Während der Prüfung des Anspruchs kann der Beitrag gestundet werden, denn bei einer Berufsunfähigkeit ist es häufig schwer, den Versicherungsbeitrag aufzubringen – gerade als Selbstständiger
  8. Der Versicherungsgeber sollte darauf verzichten, den Beitrag anzuheben oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte ohne sein Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat
  9. War der Anspruch nicht gerechtfertigt, sollte der Versicherer auch darauf verzichten, gewährte Renten zurückzuverlangen

6. FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick

1. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bezieht sich darauf, dass jemand seinen bisherigen Beruf für eine längere Zeit nicht mehr ausüben kann. Arbeitsunfähigkeit tritt auf, wenn eine Person vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, während Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass dauerhaft keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

2. Wann gelten Selbstständige als berufsunfähig?

Selbstständige gelten als berufsunfähig, wenn sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die berufliche Einschränkung oder der Ausfall muss dabei mindestens 50 % betragen und eine Ausübung des Berufs für mindestens 6 Monate unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich machen.

3. Können Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?

Ja, Selbstständige können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedingungen und Kosten zu berücksichtigen.

4. Wann zahlt eine BU - und wann nicht?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer ärztlich festgestellt berufsunfähig ist. Es können jedoch spezifische Vertragsbedingungen gelten, die beachtet werden müssen, um Leistungen zu erhalten.

5. Worauf sollten Selbstständige bei der Auswahl einer BU-Versicherung besonders achten?

Selbstständige sollten darauf achten, dass der Vertrag weltweit gilt und die BU-Rente dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig ist oder war. Des Weiteren sollten Selbstständige darauf achten, dass die BU-Rente rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, und dass keine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart ist. Es ist auch wichtig, auf die Prüfung der letzten ausgeübten Tätigkeit zu achten und darauf zu achten, dass der Versicherungsgeber faire Bedingungen bietet, insbesondere im Hinblick auf Vorerkrankungen.

Bildquellennachweis: © PantherMedia / AndreyPopov

Sind Sie sich unsicher, welche Vertragsbedingungen gelten oder haben Sie die Vermutung, dass sich Ihr aktueller Versicherer nicht an geltendes Recht hält?

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Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

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