Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: So gehen Sie vor!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige unabhängig davon, ob sie in einem Angestelltenverhältnis oder in einer Selbstständigkeit tätig sind, abschließen. Die BU schützt für den Fall, dass Sie einmal berufsunfähig werden und auf eine Rentenzahlung angewiesen sind – und das wird Statistiken zufolge jeder 5. einmal im Leben. 

Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt

Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 02 51 / 42 48 3 oder per E-Mail an: neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de

Doch was tun, wenn Sie sich für einen solchen Fall abgesichert haben und im Ernstfall dann keiner zahlt? Wir begegnen tagtäglich Fällen, in denen die Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird – und damit Versicherte in Bedrängnis kommen. Was Sie bei einer BU-Ablehnung tun können, verrate ich Ihnen in diesem Beitrag.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung?

Wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an unsere spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf Fälle im Bereich Berufsunfähigkeit spezialisiert und helfe Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie einfach meine BU-Kanzlei für ein Erstgespräch. 

Inhalt:

1. Definition der Berufsunfähigkeit

Für eine Berufsunfähigkeit gilt gesetzlich folgende Definition ( § 172 VVG):

“Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.” 

Allerdings wird diese Definition durch die Versicherungsgesellschaften noch einmal angepasst, um genaue Anhaltspunkte zu liefern, ab wann ein Versicherungsnehmer einen Anspruch auf BU-Rente hat. Damit für eine Versicherung eine Berufsunfähigkeit vorliegt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 

  1. Sie sind zu mindestens 50% berufsunfähig und
  2. Sie waren (rückwirkend) oder sind für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr dazu in der Lage, Ihren Beruf auszuüben.

In einem solchen Fall greift grundsätzlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht zu verwechseln ist die Berufsunfähigkeit jedoch mit einer Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit

  • Erwerbsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind, irgendeinen Beruf auszuüben. Ansprüche können dann bei der gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden.
  • Arbeitsunfähigkeit kann hingegen bereits bei einer kurzzeitigen Krankheit vorliegen. 
  • Entscheidend für die Berufsunfähigkeit ist, dass Sie nicht dazu in der Lage sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. 

2. Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: Die häufigsten Gründe

Besonders ärgerlich ist es, wenn eine Berufsunfähigkeit besteht und die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall dann die Leistung ablehnt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. 

Wir zeigen Ihnen die häufigsten Gründe, weisen Sie jedoch auch darauf hin, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft gerne direkt an uns. 

Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise

Machen Sie bei Ihrem Antrag auf Auszahlung einer BU-Rente Fehler, kann dies zur Verweigerung der Auszahlung führen. Nach der Antragstellung werden zudem häufig Rückfragen der Versicherung gestellt, die sich auf die Erkrankung, Ihren gesundheitlichen Zustand oder andere Unterlagen oder Belege beziehen. 

Häufig kommt es vor, dass sich Versicherte damit überfordert fühlen oder nicht wissen, was gemeint ist. Das ist verständlich, schließlich sind Sie bereits mit Ihrer Genesung beschäftigt. Laufende Nachfragen oder das Einsenden von Unterlagen können wir gerne für Sie übernehmen.

Keine Rückmeldung

Viele Versicherte gehen ganz davon aus, dass ein Antrag auf Zahlung der BU-Rente ausreicht, um eine Zahlung zu veranlassen. Versicherer prüfen jedoch ganz genau, wer einen Anspruch auf Auszahlung hat. Melden Sie sich auf diese Rückfragen und Nachweisanforderungen nicht zurück, findet auch keine Leistung statt – ein Fehler, den Sie jedoch schnell beheben können. Achten Sie auf wichtige Briefe und fragen Sie uns gerne, wenn Sie die Schreiben nicht verstehen oder Rückfragen haben.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Häufig werden auch Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht gerügt. Dazu kommt es, wenn Sie beim Abschluss des Vertrages ganz zu Beginn Arztbesuche, ärztliche Behandlungen und/oder Krankheiten verschwiegen. 

Das kann dazu führen, dass die Versicherung einen Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung des Vertrages erklärt. Häufig existieren jedoch Klauseln, die besagen, dass eine Leistungspflicht weiterhin besteht, wenn die Fehler bei der Antragsstellung ohne Verschulden des Versicherten erfolgen.

Ausschlussklauseln

Besondere Risikofaktoren können dazu führen, dass Versicherer Ausschlussklauseln festlegen, um bestimmte Krankheitsbilder von der Versicherungsleistung auszuschließen. Das kann dazu führen, dass Sie im Falle bestimmter Erkrankungen dann keinen Anspruch auf Leistung durch die Versicherung haben. Allerdings können diese Regelungen auch rechtswidrig sein, deshalb sollten Sie im Zweifel auf eine anwaltliche Überprüfung setzen.

Der Status „berufsunfähig“ oder die Dauer wurden nicht erreicht

Versicherungen zweifeln häufig auch an dem Status der Berufsunfähigkeit und lehnen aufgrund dessen die Leistung ab. Sie versuchen damit zu erreichen, dass Sie als arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig eingestuft werden und somit eine Zahlung beanspruchen können. 

Diese Annahme kann jedoch häufig schnell widerlegt werden – entweder durch die Versendung von Nachweisen oder neuen Diagnosen durch spezialisierte Ärzte oder Gutachter. 

3. Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: Was können Betroffene tun?

Wer eine BU abgeschlossen hat, wiegt sich meistens in Sicherheit. Es ist daher ein besonderer Schock, wenn diese sich dann im Ernstfall quer stellt und die Zahlung ablehnt. Wenn Ihre Berufsunfähigkeit abgelehnt wurde, sollten Sie sich zunächst an den Versicherer wenden und erfragen, welche Gründe zu einer solchen Entscheidung geführt haben. So finden Sie auch heraus, was Sie tun können, um der Entscheidung zu widersprechen. 

Im zweiten Schritt können Sie dann entweder die nötigen Belege einreichen oder sich an einen Experten für Versicherungsrecht wenden, um die nötigen Beweise zu belegen oder in die Argumentation mit der Versicherung zu gehen. Sie können in einem solchen Fall auch erwägen, rechtliche Schritte gegen Ihren Versicherer einzuleiten, schließlich geht es um Ihre finanzielle Existenz. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

4. Wie kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen?

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie immer dann unterstützen, wenn Sie Streit mit Ihrer Versicherung haben. Das beginnt schon damit, Ihnen Arbeit bei der Sammlung von Belegen und Nachweisen abzunehmen, damit Sie sich um Ihre Genesung kümmern können. Gerade Patienten mit Burnout oder Depressionen haben häufig Schwierigkeiten, die Forderungen der Versicherung nach Belegen zu bedienen und sich stetig zurückzumelden. 

Abhilfe können wir auch schaffen, wenn Ihre Versicherung bestreitet, dass Sie berufsunfähig “genug” sind, um einen Leistungsanspruch zu haben. In einem solchen Fall untersuchen wir gemeinsam Ihre Erkrankung und Ihr Berufsbild und belegen, dass Ihre Krankheit oder Einschränkung doch eine Berufsunfähigkeit begründet. Gleichzeitig versuchen wir, mit Ihnen Unterlagen zu beschaffen, die dies auch belegen (z. B. ärztliche Gutachten). So lässt sich im Idealfall die Argumentation der Versicherung entkräften.

Auch bei einer Anfechtung oder einem Rücktritt vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen können wir Sie unterstützen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und schauen, ob sich hier Fehler finden, die schwerwiegend genug sind, um einen solchen Schritt zu begründen. In vielen Fällen besteht dabei jedoch die Möglichkeit, die Gründe zu entkräften. Wir sortieren die Vorwürfe der Schwere nach und argumentieren dann gegen die Versicherung, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.  

Kontaktieren Sie dazu gerne jederzeit unsere erfahrene Kanzlei. Als Fachanwalt mit Spezialisierung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung kenne ich die Handlungsweisen der Versicherer und kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Melden Sie sich gerne für ein Erstgespräch!

5. Fazit

  • Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
  • Zu unterscheiden ist die Berufsunfähigkeit von der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit zahlt nur eine privat abgeschlossene BU. 
  • Will diese Versicherung dann nicht zahlen, kann das verschiedene Gründe haben. Viele davon lassen sich mithilfe eines Anwalts aus dem Weg räumen. 
  • Kontaktieren Sie im Ernstfall unsere Kanzlei für Versicherungsrecht, in der wir uns auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert haben. Wir unterstützen Sie bei dem Vorgehen gegen die Versicherung und prüfen den rechtlichen Bestand der Argumentationen. So finden Sie zu Ihrem Recht.

6. FAQ

Ab wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der BU-Leistung?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung der BU-Leistung sind Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise, ein fehlendes Reagieren auf Rückfragen der Versicherung, eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, festgelegte Ausschlussklauseln im Versicherungsvertrag und/oder eine fehlende Einstufung als berufsunfähig.

Was können Betroffene bei einer Ablehnung der BU-Leistung tun?

Wenn Ihre Berufsunfähigkeit abgelehnt wurde, sollten Sie sich zunächst an den Versicherer wenden und erfragen, welche Gründe zu einer solchen Entscheidung geführt haben. Im zweiten Schritt können Sie dann entweder die nötigen Belege einreichen oder sich an einen Experten für Versicherungsrecht wenden. Wir unterstützen Sie gerne!

Wie kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen?

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie immer dann unterstützen, wenn Sie Streit oder Probleme mit Ihrer Versicherung haben. Ein erfahrener Anwalt unterstützt dabei, die notwendigen Beweise und Facharztberichte zu beschaffen, um eine Berufsunfähigkeit zu dokumentieren. Auch bei einer Anfechtung oder einem Rücktritt vom Vertrag kann Sie ein erfahrener Anwalt unterstützen.

Bildquellennachweis: shironosov | Canva.com

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an unsere Kanzlei. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem individuellen Fall. In den meisten Fällen muss es nicht zu einem gerichtlichen Prozess kommen, eine rechtliche Beratung und eine neutrale Kommunikation mit den Versicherungen können oft Wunder bewirken.

Rufen Sie uns jetzt an unter 02 51 / 42 48 3 oder schreiben Sie eine Mail an neeb@kanzleien-am-hohenzollernring.de.

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Für mich als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Versicherungen im Vordergrund.

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