Burnout und Berufsunfähigkeit: Wann zahlt die BU-Versicherung?
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit. Depressionen, Angststörungen und das Burnout-Syndrom können dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben können. Burnout als Ursache einer Berufsunfähigkeit spielt daher auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle.
Doch wann führt Burnout zur Berufsunfähigkeit und wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Entscheidend ist nicht allein die Diagnose. Maßgeblich ist, wie stark die Erkrankung und ihre Symptome die konkrete berufliche Tätigkeit einschränken und ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente erfüllt sind.

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Inhalt:
1. Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Für den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es eine gesetzliche Definition. § 172 VVG beschreibt Berufsunfähigkeit grundsätzlich als einen Zustand, bei dem die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Für den konkreten Leistungsfall sind jedoch vor allem die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Viele Verträge sehen Leistungen vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose einer Krankheit. Der Versicherer prüft insbesondere:
- Welche konkreten Aufgaben gehörten zum zuletzt ausgeübten Beruf?
- Wie sah der berufliche Alltag vor Eintritt der Erkrankung aus?
- Welche Beschwerden und Einschränkungen bestehen?
- Welche Tätigkeiten können aufgrund der Erkrankung nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeführt werden?
- Wie stark ist die berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt reduziert?
- Welche Dauer prognostizieren Ärzte und Therapeuten?
Gerade bei einer Berufsunfähigkeit durch Burnout ist die konkrete Darstellung der beruflichen Tätigkeit besonders wichtig. Ein Burnout kann sich bei einer Führungskraft mit hoher Personalverantwortung beispielsweise anders auf den Beruf auswirken als bei einem Arbeitnehmer mit überwiegend körperlichen Aufgaben.
Wichtig: Berufsunfähigkeit ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Eine längere Krankschreibung allein begründet daher noch keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit haben wir in einem eigenen Beitrag für Sie zusammengefasst.
2. Wann kann Burnout zur Berufsunfähigkeit führen?
Ein Burnout kann Grund für eine Berufsunfähigkeit sein, wenn die damit verbundenen gesundheitlichen Einschränkungen dazu führen, dass die versicherte Person ihren bisherigen Beruf im vertraglich erforderlichen Umfang nicht mehr ausüben kann.
Dabei kommt es immer auf den Einzelfall und die jeweiligen Vertragsbedingungen an.
Typische Beschwerden im Zusammenhang mit einem Burnout können beispielsweise starke Erschöpfung, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, reduzierte Belastbarkeit, Antriebslosigkeit oder ein erheblicher Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit sein. Auch Depressionen oder Angstzustände können gleichzeitig auftreten und die Einschränkungen verstärken.
Besonders problematisch kann ein Burnout als Ursache einer Berufsunfähigkeit bei Personen sein, deren Tätigkeit dauerhaft mit hohem Leistungsdruck, großer Verantwortung oder erheblichem Stress verbunden ist. Dazu können beispielsweise Führungskräfte, Selbstständige oder Arbeitnehmer in besonders belastenden Berufen gehören.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist allerdings nicht entscheidend, ob der Versicherte lediglich unter Stress oder Erschöpfung leidet. Es muss nachvollziehbar dargestellt werden, in welchem Umfang die gesundheitlichen Beschwerden die Ausübung des konkreten Berufs beeinträchtigen.
3. Burnout-Syndrom: Symptome und Auswirkungen auf den Beruf
Das Burnout-Syndrom wird häufig mit einer länger andauernden beruflichen Überlastung in Verbindung gebracht. Die WHO beschreibt Burnout in der ICD-11 als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde.
Charakteristisch sind insbesondere starke Erschöpfung, eine zunehmende mentale Distanz zur eigenen Arbeit beziehungsweise Zynismus gegenüber dem Beruf sowie eine reduzierte berufliche Leistungsfähigkeit.
Burnout ist in der ICD-11 allerdings nicht als eigenständige medizinische Erkrankung klassifiziert, sondern als arbeitsbezogenes Phänomen. Für einen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass keine Leistungen beansprucht werden können.
Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Gesundheitszustand des Versicherten und welche medizinisch feststellbaren Beschwerden, Diagnosen und Einschränkungen vorliegen.
Neben einem Burnout können beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder andere psychische Erkrankungen diagnostiziert werden. Solche Erkrankungen können die Konzentration, Belastbarkeit, Entscheidungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Die Auswirkungen müssen dabei immer in Bezug zum konkreten Berufsleben betrachtet werden.
Benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Kanzlei für Versicherungsrecht. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten Ihrer BU-Rente.
4. Welche Nachweise benötigt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei psychischen Erkrankungen kann der Nachweis einer Berufsunfähigkeit besonders anspruchsvoll sein. Anders als bei manchen körperlichen Verletzungen lassen sich die Einschränkungen häufig nicht unmittelbar anhand bildgebender Untersuchungen darstellen.
Umso wichtiger ist eine möglichst vollständige und nachvollziehbare Dokumentation.
Krankschreibungen und Krankheitsverlauf dokumentieren
Krankschreibungen können wichtige Belege für den Verlauf der Beschwerden sein. Betroffene sollten daher längere oder wiederkehrende Phasen der Arbeitsunfähigkeit dokumentieren.
Eine Arbeitsunfähigkeit ist allerdings nicht automatisch mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen.
Diagnose und ärztliche Berichte
Von besonderer Bedeutung können Berichte von behandelnden Ärzten, Fachärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten sein. Sie können Auskunft über die Diagnose, den bisherigen Krankheitsverlauf, die Behandlung und die bestehenden Einschränkungen geben.
Je nachvollziehbarer dokumentiert ist, wie sich die Erkrankung auf die Leistungsfähigkeit und den beruflichen Alltag auswirkt, desto besser kann der Versicherer den Leistungsfall prüfen.
Behandlung und Therapie dokumentieren
Auch Unterlagen zu einer ambulanten Psychotherapie, einer psychiatrischen Behandlung, einem Aufenthalt in einer Klinik oder Tagesklinik sowie gegebenenfalls zu verordneten Medikamenten können für die Prüfung relevant sein.
Wichtig ist dabei nicht die bloße Menge der Dokumente. Entscheidend ist, dass die Unterlagen ein möglichst konsistentes Bild des Gesundheitszustands, der Beschwerden und der daraus resultierenden beruflichen Einschränkungen ergeben.
Konkrete berufliche Tätigkeit darstellen
Ein besonders wichtiger Bestandteil des BU-Antrags ist die Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs.
Versicherte sollten möglichst genau darstellen, welche Aufgaben sie vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen übernommen haben und wie sich ein typischer Arbeitstag zusammengesetzt hat.
Anschließend muss deutlich werden, welche dieser Tätigkeiten aufgrund des Burnouts oder anderer psychischer Erkrankungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.
Gerade hier können ungenaue Angaben oder Fehler bei der Antragstellung später zu Schwierigkeiten führen.
5. Was prüft der Versicherer im Leistungsfall?
Nach Eingang des Antrags prüft der Berufsunfähigkeitsversicherer, ob die vertraglichen Voraussetzungen für die vereinbarte Rentenzahlung erfüllt sind.
Dazu können unter anderem medizinische Unterlagen, ärztliche Berichte und Informationen zur konkreten Berufstätigkeit angefordert werden. Je nach Einzelfall kann der Versicherer weitere Rückfragen stellen oder zusätzliche Untersuchungen beziehungsweise ein Gutachten veranlassen.
Bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen spielen insbesondere die Diagnose, die Dauer und Intensität der Beschwerden sowie deren konkrete Auswirkungen auf den Beruf eine wichtige Rolle.
Auch die Angaben, die beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen gemacht wurden, können erneut relevant werden.
Hat der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss relevante Vorerkrankungen nicht oder nicht vollständig angegeben, kann der Versicherer prüfen, ob eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt.
Das kann erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ob der Versicherer daraus tatsächlich Rechte ableiten kann, hängt jedoch von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
6. Burnout: Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?
Ablehnungen von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung können unterschiedliche Gründe haben.
Der Versicherer kann beispielsweise die erforderliche Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit bestreiten, die medizinischen Nachweise für nicht ausreichend halten oder Zweifel an der voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit haben.
Weitere mögliche Streitpunkte sind:
- fehlende oder widersprüchliche medizinische Unterlagen,
- eine aus Sicht des Versicherers unzureichende Darstellung der beruflichen Tätigkeit,
- unterschiedliche Einschätzungen von Ärzten und Gutachtern,
- Vorerkrankungen,
- Ausschlussklauseln oder Leistungsausschlüsse,
- eine behauptete Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Eine Ablehnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass tatsächlich kein Anspruch auf Leistungen besteht.
Die Argumentation des Versicherers sollte deshalb genau geprüft werden. Je nach Situation können ergänzende medizinische Berichte, weitere Nachweise oder ein Gutachten erforderlich sein.
Auch die Versicherungsbedingungen sollten daraufhin geprüft werden, welche konkreten Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurden.
7. Wie kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen?
Eine Berufsunfähigkeit durch Burnout oder andere psychische Erkrankungen kann Betroffene bereits im Alltag erheblich belasten. Gleichzeitig verlangt das Verfahren gegenüber dem Versicherer häufig eine detaillierte Aufarbeitung medizinischer und beruflicher Informationen.
Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann zunächst prüfen, welche Leistungen nach dem konkreten Versicherungsvertrag bestehen und welche Nachweise für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich sind.
Wurde der Antrag bereits abgelehnt, kann geprüft werden, auf welche Argumentation der Versicherer seine Entscheidung stützt und ob diese rechtlich und tatsächlich trägt.
Je nach Ausgangslage kann die anwaltliche Begleitung insbesondere bei der Kommunikation mit dem Versicherer, der Aufbereitung des Leistungsfalls und der Durchsetzung der Ansprüche unterstützen. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, kann der Anspruch gegebenenfalls auch vor Gericht geltend gemacht werden.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt trotz Burnout oder psychischer Erkrankung nicht?
Unsere Kanzlei unterstützt Versicherte bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung bei Ihrem BU-Leistungsfall benötigen.
8. Fazit: Burnout kann zur Berufsunfähigkeit führen
- Burnout und andere psychische Beschwerden können die Arbeitsfähigkeit erheblich einschränken und zu einer Berufsunfähigkeit führen.
- Entscheidend ist, ob der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen im erforderlichen Umfang nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Bei Berufsunfähigkeit durch Burnout ist eine genaue Darstellung der Beschwerden und der konkreten beruflichen Einschränkungen besonders wichtig.
- Ärztliche Berichte, Krankschreibungen und Behandlungsunterlagen können wichtige Nachweise gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
- Lehnt die BU-Versicherung die Leistung ab, sollte die Entscheidung geprüft werden. Bei Streit über Nachweise, Vorerkrankungen oder Gesundheitsfragen kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
9. FAQ: Burnout und Berufsunfähigkeit
1. Kann eine psychische Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führen?
Ja, psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression können zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie dazu führen, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge der Krankheit nicht mehr ausüben kann.
2. Welche Nachweise benötige ich für die Beantragung einer BU-Rente bei psychischen Erkrankungen?
Wichtige Nachweise sind unter anderem ärztliche Atteste, AU-Bescheinigungen über krankheitsbedingte Abwesenheiten, Nachweise zu Klinikaufenthalten sowie gegebenenfalls Atteste von Fachärzten wie Neurologen oder Psychiatern.
3. Wie kann ich vorgehen, wenn meine Versicherung die Zahlung der BU-Rente verweigert?
Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, können Gründe wie fehlende Unterlagen, Ausschlussklauseln im Vertrag oder vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen vorliegen. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Anwalt im Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um Ihren Anspruch auf eine BU-Rente durchzusetzen.
4. Welche Unterstützung bietet eine spezialisierte Anwaltskanzlei im Versicherungsrecht?
Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann bei der Durchsetzung des Anspruchs auf die BU-Rente helfen, einschließlich der Klageerhebung, falls erforderlich. Sie unterstützt Betroffene bei allen Schritten, um sicherzustellen, dass sie die ihnen zustehende Leistung erhalten.
5. Gibt es spezielle Klauseln oder Bedingungen für die Beantragung einer BU-Rente bei psychischen Erkrankungen?
In den meisten Versicherungsverträgen werden psychische Erkrankungen nicht explizit ausgeschlossen. Jedoch kann es sein, dass bereits vor Vertragsabschluss bestehende psychische Leiden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um etwaige Ausschlussklauseln zu identifizieren.
Bildquellennachweis: dragana991 | Canva.com
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Über den Autor: Matthias Neeb
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