Rückwirkendes Anerkenntnis für abgeschlossenen Zeitraum?
Der BGH hat am 23. Februar 22 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen Versicherer nicht mehr rückwirkend ein befristetes Anerkenntnis für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben.
In dem Urteil vom 23.02.2022, IV ZR 101/20, hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer weit verbreiteten Praxis der Versicherer einen Riegel vorgeschoben, dem Versicherungsnehmer rückwirkend (nur) für einen befristeten Zeitraum Leistungen zu gewähren.
Die o.g. Entscheidung des BGH hat zur Folge, dass sich der Versicherer nicht auf die Befristung berufen kann.
Sollten Sie von einer solchen Konstellation betroffen sein, ist es auf jeden Fall ratsam, die Leistungsentscheidung juristisch von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen zu lassen.
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Über den Autor: Matthias Neeb