Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen
Was ist zu beachten beim Antrag auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung?
„Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen wollen, müssen Sie vieles beachten. Ich schütze Sie vor Fehlern!“ – Fachanwalt für Versicherungsrecht Matthias Neeb
- Wollen Sie einen „Antrag auf Leistungen“ stellen?
- Wie lange sind Sie schon arbeitsunfähig?
- Ab wann ist man tatsächlich berufsunfähig?
- Wie müssen Sie vorgehen?
- Welche Krankheiten spielen eine besondere Rolle (z.B. Asthma, Schwerbehinderung, Depression, andere psychische Erkrankungen)?
- Wie beantragen Sie die Versicherungsleistungen?
- Was bedeutet gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente vor 1961?
- Welche Rolle spielt die Krankentagegeldversicherung?
Ihr Versicherer wird Ihren Antrag sorgfältig auf mögliche Schwachstellen abklopfen.
Der Ernstfall ist eingetreten: Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben. Jetzt wollen Sie bei Ihrer Versicherung Ihren „Antrag auf Leistungen“ stellen. Für Ihren Versicherer droht jetzt der Worst Case: die unter Umständen lange Auszahlung von Leistungen.
Wenn Sie zum Beispiel mit 32 Jahren eine Rente von 1.500 Euro im Monat erhalten sollen (gegebenenfalls bis zum 65. Lebensjahr), können Sie sich die Belastung für den Versicherer ausrechnen. Deshalb wird er ganz genau prüfen, ob Sie leistungsberechtigt sind oder nicht. In vielen Fällen ist es sinnvoll, schon jetzt anwaltliche Hilfe einzuholen.
In einem solchen Fall biete ich Ihnen individuelle Lösungen an, wie ich die Beantragung der Leistungen direkt oder indirekt begleiten kann. Sollte sich der Versicherer uneinsichtig zeigen, kann ich Ihre Situation rechtlich prüfen, Sie über das weitere Vorgehen beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten – bis vor Gericht.
